Wuppertal. .
Wie kalt darf eine Wohnung nachts werden? Darüber gehen die Meinungen auseinander. In einem Zivilprozess in Wuppertal streben die Beteiligten jetzt eine außergerichtliche Einigung an.
Im Zivilprozess um die angemessene Raumtemperatur in einer Mietwohnung streben die Beteiligten eine außergerichtliche Einigung an. Wie ein Sprecher des Landgerichts Wuppertal am Dienstag mitteilte, sollen nun zunächst noch einmal die Raumtemperatur in der Wohnung gemessen und dann die Möglichkeiten für eine Verständigung besprochen werden. Gelingt die Einigung nicht, müsste sich das Gericht erneut des Falles annehmen und über einen Sachverständigen die Temperatur ermitteln lassen.
In dem Berufungsverfahren will ein Ehepaar aus Solingen eine nächtliche Raumtemperatur von mindestens 18 Grad Celsius in seiner Mietwohnung einklagen. Nach Ansicht des Paares war die Temperatur in drei Nächten im Januar und Februar dieses Jahres auf bis zu 14 Grad gesunken. Die Vermieter zweifeln diese jedoch an. Das Solinger Amtsgericht hatte die Klage des Ehepaars bereits im Mai mit der Begründung abgewiesen, dass ein vorübergehendes Absinken der Temperaturen in der Nacht hinzunehmen sei. Die Zeit werde überwiegend zum Schlafen genutzt, und dafür gebe es Decken und Bettwäsche. Gegen die Entscheidung hatten die Mieter Berufung vor dem Wuppertaler Landgericht eingelegt. (dapd)