Wuppertal. .
Wie weit darf eine Wohnung nachts abkühlen? Darüber muss ab heute das Wuppertaler Landgericht entscheiden. Das klagende Ehepaar besteht auf einer Raumtemperatur von mindestens 18 Grad.
In einem Zivilprozess wird heute vor dem Landgericht Wuppertal das Berufungsverfahren eines Ehepaares aus Solingen behandelt, das eine nächtliche Raumtemperatur von mindestens 18 Grad Celsius in seiner Mietwohnung einklagen will. Das Solinger Amtsgericht hatte die Klage des Ehepaars bereits im Mai abgewiesen. Nun muss das Wuppertaler Landgericht darüber entscheiden, ob ein vorübergehendes Absinken der Temperatur auf 15 Grad vertretbar ist.
Die Kläger sind Mieter in einem Mehrfamilienhaus einer Solinger Genossenschaft. Sie zogen vor Gericht, weil die Zimmertemperatur in ihrer Wohnung in drei Nächten im Januar und Februar dieses Jahres bis auf 15 Grad und in einem Fall sogar bis auf 14 Grad abgesunken sei - trotz voll aufgedrehter Heizungsventile.
Die Solinger Richter hatten die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass ein vorübergehendes Absinken der Temperaturen in der Nacht hinzunehmen sei. (dapd)