Düsseldorf. .

Die NRW-Landesregierung hält den islamistischen Verein „Einladung zum Paradies“, der in Mönchengladbach eine Islamschule eröffnen will, für verfassungswidrig. Ob er verboten werden soll, ist aber noch nicht klar.

Die Ausrichtung des islamistischen Vereins „Einladung zum Paradies“ ist nach Ansicht der nordrhein-westfälischen Landesregierung verfassungswidrig. „Salafisten verstehen die islamische Religion als Ideologie, Ordnungs- und Herrschaftssystem und als unvereinbar mit der im Grundgesetz festgelegten parlamentarischen Demokratie“, erklärte das Innenministerium am Dienstag als Antwort auf eine Kleine Anfrage von zwei CDU-Landtagsabgeordneten.

Salafisten, wie sie auch in dem Verein aktiv sind, beziehen sich auf die Lehren der Altvorderen (“Salaf“). Nach Angaben der Landesregierung behaupten sie, dass alle gesellschaftlichen Probleme nur durch eine uneingeschränkte Anwendung von und strikte Ausrichtung des Lebens nach Koran und Sunna (Prophetentradition) gelöst werden kann.

Besonders für Jugendliche gefährlich

In der Antwort des Ministeriums heißt es weiter, das langfristige Ziel der Salafisten sei die Einrichtung eines islamistischen Staatsgebildes. In letzter Konsequenz lehnten sie auch das Mittel des bewaffneten Jihad zur Erreichung ihrer Ziele nicht grundsätzlich ab. Diese Strömung sei besonders gefährlich für Jugendliche. Diese Strömung des Islam biete einfache Antworten auf alle Fragen des Lebens. Eigenständiges und kritisches Nachfragen sei weder erforderlich noch erwünscht. Zudem würden Frauen auf das Zuhause und die Familie eingegrenzt.

Das Innenministerium wollte keine Auskunft darüber gehen, ob der Verein verboten werden soll. Der Verein wird seit dem Bekanntwerden seines geplanten Umzugs von Braunschweig nach Mönchengladbach vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz überwacht. Am neuen Standort will die Gemeinschaft ein Missions-Zentrum und eine Islamschule errichten. (dapd)