Mönchengladbach. .

Der islamistische Verein „Einladung zum Paradies“ will gegen die Stadt Mönchengladbach klagen. Diese hatte den schon begonnenen Bau eines Islamzentrums untersagt, weil keine Baugenehmigung vorlag.

Der islamistische Verein „Einladung zum Paradies“ geht am Verwaltungsgericht Düsseldorf mit einem Eilantrag gegen die Stadt Mönchengladbach vor. Konkret geht es um einen Anfang August verhängten Baustopp und eine Nutzungsuntersagung für das vom Verein in Mönchengladbach gekaufte Gelände, wie der Sprecher der Stadt, Wolfgang Speen, am Dienstag sagte.

Die Stadt hatte den schon begonnenen Bau eines Islamzentrums Anfang August untersagt, da keine Baugenehmigung vorlag. Bei der Überprüfung sei außerdem festgestellt worden, dass der Verein keine Genehmigung hatte, ein schon in den vergangenen Jahren illegal als Moschee verwendetes Gebäude als Versammlungsraum zu nutzen. Laut Speen war die bisherige Nutzungsgenehmigung für ein Ladenlokal ausgestellt.

Verfassungsschutz beobachtet

Die Räume wurden nach Angaben von Speen versiegelt. Nun werde der Mitte August vom Verein gestellte Bauantrag für einen Gebetsraum geprüft. Darin sei auch der Antrag für eine geänderte Nutzung des Gebäudes als Gebets -und Versammlungsraum enthalten.

Der Verein „Einladung zum Paradies“ hat durch seinen geplanten Umzug nach Mönchengladbach den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz auf den Plan gerufen. In Mönchengladbach sollen ein Missions-Zentrum sowie eine Islamschule entstehen.

Laut dem niedersächsischen Verfassungsschutzbericht von 2009 befürwortet der Verein die Enthauptung von Menschen, die sich vom Islam abwenden. Zudem dürften Frauen nach Meinung der Salafisten nur voll verschleiert und in Begleitung das Haus verlassen. (ddp)