Mönchengladbach. .

Der umstrittene Islamverein „Einladung zum Paradies“ darf seine Räume wegen einer fehlenden Baugenehmigung weiterhin nicht nutzen. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag des Vereins trotz Ramadans ab.

Einen weiteren Rückschlag muss der umstrittene Islamverein „Einladung zum Paradies“ hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt einen Eilantrag zur Nutzung von Räumlichkeiten an der Eickener Straße abgelehnt. Die Stadt Mönchengladbach hatte Anfang August nicht nur den schon begonnen Bau eines Islamzentrums gestoppt. Bei der Überprüfung wurde zudem festgestellt, dass der Verein keine Genehmigung hatte, ein schon seit 2005 illegal als Moschee verwendetes Ladenlokal als Versammlungsraum zu nutzen.

Berufung auf Religionsfreiheit

Wer „schwarz“ eine Nutzung aufnehme, müsse stets damit rechnen, dass dieses illegale Verhalten sofort unterbunden werde, heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts. Die Nutzung des ehemaligen Ladenlokals als Gebets- und Unterrichtsraum sei ohne die erforderliche Baugenehmigung erfolgt und verstoße deshalb gegen das formelle Baurecht und damit gegen eine geltende Gesetzeslage. Deshalb sei ein sofortiges Nutzungsverbot zu verhängen.

„Dabei kann sich der Antragsteller auch nicht mit Erfolg auf die Freiheit der Religionsausübung berufen, weil es ihm freisteht und in seinem Verantwortungsbereich liegt, die Religionsausübung in formell und materiell legalen Räumlichkeiten durchzuführen“, heißt es in der Begründung weiter. Auch der dringende Raumbedarf wegen des Fastenmonats Ramadan sei kein Grund für eine illegale Nutzung. Der Islamverein hätte sich rechtzeitig und damit schon vor Nutzungsaufnahme im Jahr 2005 um eine bauaufsichtliche Genehmigung bemühen müssen.

Im Visier des Verfassungsschutz

Der Verein „Einladung zum Paradies“ hat durch seinen geplanten Umzug nach Mönchengladbach den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz auf den Plan gerufen. In Mönchengladbach sollen ein Missions-Zentrum sowie eine Islamschule entstehen. Laut dem niedersächsischen Verfassungsschutzbericht von 2009 befürwortet der Verein die Enthauptung von Menschen, die sich vom Islam abwenden. Zudem dürften Frauen nach Meinung der Salafisten nur voll verschleiert und in Begleitung das Haus verlassen. (mit ddp)