Essen. Ein mutmaßlich illegales Autorennen in Essen wird erneut verhandelt. Das OLG Hamm hat den Freispruch für einen Unternehmer aufgehoben.
Ein laut Anklage illegales Autorennen auf der Essener Margarethenhöhe kommt erneut vor Gericht. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat den Freispruch des Essener Landgerichtes gegen einen 55 Jahre alten Unternehmer aus dem noblen Essener Ortsteil Bredeney und seinen 27 Jahre alten Autofreund aufgehoben.
Am 23. März 2019 hatten die beiden ein spektakuläres Fahrmanöver auf der zweispurigen Sommerburgstraße veranstaltet. Sie waren beide in Sportwagen des Unternehmers auf dem Weg zu einem belgischen Militärflughafen, wo die Wagen ohne die strengen Regeln der Straßenverkehrsordnung ausgefahren werden sollten.
Lamborghini Huracan und Ferrari 488 Pista
Der Unternehmer saß in einem Lamborghini Huracan, sein Freund, Spross einer Essener Motorsportfamilie, in einem Ferrari 488 Pista. An beiden Fahrzeugen fehlten vorne die Kennzeichen am üblichen Platz.
Gegen 11.20 Uhr an dem Samstagvormittag wartete der Unternehmer auf dem Radweg der Gegenverkehrsspur. Als der 25-Jährige mit dem Ferrari ankam, setzte er sich im Gegenverkehr neben diesen. Beide beschleunigten laut Anklage auf etwa 80 km/h. Erst kurz vor der Tankstelle nach etwa 125 Metern scherte der Unternehmer ein.
Anwohner fühlen sich belästigt
Anwohner hatten damals die Polizei gerufen. Sie hatten sich schon häufiger durch ähnliche Fahrmanöver belästigt und gefährdet gefühlt. Auch Nachbarn des Unternehmers hatten bei der Polizei angegeben, dieser neige zu starken Beschleunigungen in ihrem Bredeneyer Wohngebiet. Er selbst hatte bedauernd festgestellt, dass die Nachbarn seine Fahrkunst als asozial einstuften.
Die Polizei hatte das Nebeneinander auf der Sommerburgstraße zur Anzeige gebracht und Führerschein sowie Rennwagen vorläufig eingezogen. Das hielt beim Essener Amtsgericht. Richter Johannes Schmäing verurteilte beide am 8. August 2019 wegen illegalen Autorennens zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 90 Tagessätzen. Wegen des unterschiedlichen Einkommens der Angeklagten sollte der Unternehmer 90.000 Euro bezahlen, der 25-Jährige 900 Euro. Dagegen legten sie Berufung ein.
Landgericht sprach die Angeklagten frei
Mehr als ein Jahr später sprach die XI. Strafkammer am Landgericht Essen die beiden am 1. Oktober 2020 frei, gab Rennwagen und Führerscheine zurück.
Wie bereits am Amtsgericht stand das Fahrmanöver eigentlich fest. Die Angeklagten verneinten aber ein illegales Autorennen. Der Unternehmer hatte in zwei Instanzen lediglich seinen Anwalt sagen lassen, er sei nur deshalb auf der Gegenfahrbahn gefahren, um sich seinen neuen Ferrari von der Seite anzusehen.
Amtsrichter rügte rücksichtslose Fahrweise
Während Amtsrichter Schmäing ausführlich Rechtsprechung zitierte, um sein Urteil zu begründen und die aus seiner Sicht rücksichtslose Fahrweise zu kritisieren, beschränkte sich die XI. Strafkammer in der Berufung auf wenige Aktivitäten. Richterin Anne Tegethoff fragte nicht einmal nach den fehlenden Frontkennzeichen.
Die Richter hielten sich an ein Gutachten, nach dem das Fahrmanöver nicht gefährlich gewesen sei. Auf der Strecke von 125 Metern seien die Rennwagen nur 15 bis 20 Meter nebeneinander gefahren. Das, so die Kammer, sei für ein illegales Autorennen zu kurz, deshalb Freispruch.
Staatsanwaltschaft erfolgreich mit Revision
Auf Revision der Staatsanwaltschaft, die auch in der Berufung eine Verurteilung gefordert hatte, hob das Oberlandesgericht in Hamm den Freispruch jetzt auf (5 RVs 33/21). Inhaltlich setzte der Senat sich mit dem Urteil nicht auseinander. Er rügte rein formelle Verfahrensfehler. Das reichte ihm. Er gab aber den Hinweis, dass einer Aussage der Angeklagten ausschließlich über die Verteidiger „nur ein erheblich verminderter Beweiswert zukommt“.
Jetzt muss die VIII. kleine Strafkammer des Essener Landgerichtes den Fall verhandeln. Ein neuer Termin steht laut Gerichtssprecher Thomas Kliegel noch nicht fest.