Essen. Luxusautos und Führerschein gibt es zurück. Denn das Landgericht hat zwei Essener vom Vorwurf des illegalen Autorennens freigesprochen.

Das wilde Fahrmanöver der beiden Sportwagen auf der Essener Margarethenhöhe hatte im März 2019 Aufsehen erregt. Das Amtsgericht Essen hatte einen heute 54 Jahre alten Bredeneyer Unternehmer und seinen 26 Jahre alten Freund zwar zu Geldstrafen verurteilt, doch in der Berufung sah das Landgericht Essen jetzt keine Straftat in der Aktion auf der Sommerburgstraße. Die XI. Strafkammer sprach beide am Donnerstag frei, gab ihnen die Führerscheine und die Luxusautos zurück.

Seit eineinhalb Jahren hatte die Justiz neben den Führerscheinen auch die jeweils 300.000 Euro teuren Lamborghini Huracan und Ferrari 488 Pista eingezogen. Sollte der Freispruch rechtskräftig werden, hätte der Bredeneyer, dem beide Autos gehören, auch Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Staatsanwalt Wolfgang Kolpatzik hatte allerdings gefordert, die vom Amtsgericht verhängten Geldstrafen über jeweils 90 Tagessätze bestehen zu lassen. Er könnte Revision einlegen, so dass das Oberlandesgericht Hamm abschließend entscheiden müsste.

Über den Motorsport verbunden

Es war ein kurzer Zeitraum, der die beiden über den Motorsport verbundenen Freunde in Konflikt mit der Justiz brachte. Am 23. März 2019 waren beide auf dem Weg zu einem belgischen Militärflughafen, wo sie die Wagen ausfahren wollten. Der 54-Jährige steuerte den Lamborghini, der aus einer Motorsportfamilie stammende Jüngere den Ferrari.

Auf der Sommerburgstraße in der Nähe der A 52-Auffahrt hatte der 54-Jährige seinen Lamborghini auf der linken Seite, also im Gegenverkehr angehalten. Zeugen beobachteten, dass kurz darauf aus Richtung Autobahn der Ferrari kam. Als dieser in seiner Höhe war, nahm der 54-Jährige Fahrt auf. Er beschleunigte und fuhr auf der Gegenspur kurz neben dem Ferrari. Vor einer Verkehrsinsel scherte er hinter dem Ferrari ein, danach steuerten beide die Tankstelle an.

Passantin hatte Angst

Anwohner hatten die Polizei alarmiert. Sie gaben an, dass es häufiger zu waghalsigen Fahrmanövern komme. Eine Mutter, die mit ihren Söhnen auf der Straße unterwegs war, war ebenfalls als Zeugin gehört worden. "Mir hat besonders Angst gemacht, dass die nebeneinander gefahren sind", sagte sie vor Gericht. Sie sprach auch von einer Kuppe, die den Fahrern die Sicht auf den Gegenverkehr genommen habe.

Die VerteidigerJoachim Albert und Henner Apfel hatten schon in erster Instanz Freispruch gefordert. Es habe sich keinesfalls um ein illegales Autorennen gehandelt. Doch Amtsrichter Johannes Schmäing sah das im August 2019 in erster Instanz anders. Gerade durch das Fahren im Gegenverkehr sei es nur vom Zufall abhängig, ob etwas passiere.

Gericht beauftragte Gutachter

Die XI. Strafkammer hatte jetzt für die Berufungsverhandlung ein Gutachten der Dekra angefordert. Die Sachverständigen errechneten, dass das Fahrmanöver auf einem Streckenabschnitt von 125 Metern stattgefunden habe. Beschleunigen und Einordnen vor der Verkehrsinsel benötige einen Teil dieser Strecke, maximal sei ein Tempo von 80 km/h gefahren worden. Dies bedeute, dass die beiden Sportwagen lediglich 0,9 Sekunden lang auf einer Strecke von 15 bis 20 Metern nebeneinander gefahren seien.

Trotz der Kuppe bewerteten die Gutachter auch die Sichtverhältnisse als gut. Zudem seien die Wagen so laut, dass Passanten schnell den Eindruck höherer Geschwindigkeiten hätten.

Verteidiger fordern Freispruch

Die Verteidiger fühlten sich in ihrer Argumentation bestätigt, forderten wieder Freispruch. Staatsanwalt Wolfgang Kolpatzik hielt dagegen. Die Angeklagten hätten mit ihren Autos "Angst und Schrecken verbreitet", die Situation sei für sie nicht beherrschbar gewesen.

Mit dieser Sicht blieb er am Donnerstag im Saal allein. Die Kammer sprach frei, weil ein illegales Rennen nicht nachzuweisen sei, betonte Richterin Anne Tegethoff. Die Strecke, die nebeneinander gefahren wurde, sei dem Gericht einfach zu kurz für ein Rennen.

Warum der Lamborghini im Gegenverkehr fuhr, warum die vorderen Kennzeichen an beiden Autos abmontiert waren, dazu nahm das Gericht keine Stellung. Die Richterin sprach aber den 54-jährigen Unternehmer an, er habe bei dieser Fahrt eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten begangen. Dafür wird er aber nicht zur Rechenschaft gezogen. Sie sind verjährt.