Ruhrgebiet. Die Krankenhäuser im Ruhrgebiet reagieren auf die niedrigen Inzidenzwerte und lockern ihre Regeln für Besucher. Was jetzt in den Kliniken gilt.

Jeder, der schon einmal in einem Krankenhausbett gelegen hat, weiß: Besuch muntert auf. Zur Freunde vieler Patientinnen und Patienten haben die Kliniken im Ruhrgebiet aufgrund der niedrigen Infektionszahlen nun ihre Regeln für Besucherinnen und Besucher gelockert. Doch während einige Krankenhäuser wieder Besuche ab dem ersten Tag ermöglichen, sind Familienangehörige und Freunde in anderen Kliniken erst ab dem sechsten Tag erlaubt. Für Kinder und Jugendliche sowie für ambulante Termine, Intensivstationen und Geburtshilfen gelten zudem meist Sonderregeln. Ein Überblick:

Klinikum Dortmund

Patienten des Klinikums Dortmund dürfen ab dem zweiten Tag nach der stationären Aufnahme Besuch empfangen. Wie das Klinikum mitteilt, sind pro Patient maximal zwei Besucher in der Zeit von 15 bis 18 Uhr erlaubt. Angehörige müssen sich vorab telefonisch anmelden, einen medizinischen Mundschutz tragen und einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen oder nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.

Eine Ausnahme gibt es unter anderem für stationär behandelte Kinder und Jugendliche. Sie dürfen im Klinikum Dortmund bereits ab dem ersten Behandlungstag Besuch empfangen, nach Absprache auch außerhalb der Besuchszeiten. Eine Begleitperson darf minderjährige Patienten zu ambulanten Untersuchungen und in die Notaufnahme begleiten. Gemeinschaftsräume wie das Spielzimmer stehen laut dem Klinikum weiterhin nicht zur Verfügung.

Das Universitätsklinikum Bergmannsheil in Bochum.
Das Universitätsklinikum Bergmannsheil in Bochum. © FUNKE Foto Services | Olaf Ziegler

Bergmannsheil in Bochum

Patienten des Bergmannsheil in Bochum dürfen derzeit erst ab dem sechsten Behandlungstag Besuch empfangen – für eine Stunde im Zeitraum von 13 bis 17.30 Uhr. Ausgenommen von der Regelung sind neben Kindern und Jugendlichen (sie dürfen ab dem ersten Behandlungstag eine Besuchsperson empfangen) auch Patienten „mit besonderem Bedarf“, das heißt sterbende, palliativ versorgte, psychiatrisch behandelte, demente und schwerstkranke Patienten oder Menschen mit Behinderungen. Nach Angaben des Universitätsklinikums dürfen sie mit entsprechender ärztlicher Ausnahmegenehmigung auch zu anderen Zeiten Besuch empfangen.

Wie Sprecher Robin Jopp mitteilt, werden die Besuchsregeln ab dem 12. Juli weiter gelockert. Dann dürfen alle Patienten bereits ab dem ersten Behandlungstag eine Besuchsperson pro Tag empfangen. Die Dauer bleibt weiterhin auf eine Stunde beschränkt.

Menschen, die ihre Angehörigen zur Aufnahme oder zu einem Ambulanztermin begleiten möchten, dürfen das Krankenhaus derzeit nicht betreten. Eine Ausnahme ist nur in besonderen Situationen möglich, zum Beispiel bei Verständigungsproblemen, bei der Begleitung eines erkrankten Kindes oder eines „verwirrten Menschen“. In diesem Fall empfiehlt die Klinik, das Formular für Besuchs- und Begleitpersonen vorab herunterzuladen und ausgefüllt mitzubringen.

Universitätsklinikum Essen

Das Universitätsklinikum Essen hat seine Regeln für Besucher bereits Ende Juni gelockert: Wie ein Sprecher der Klinik mitteilt, können Patienten – sofern notwendig – bei der Aufnahme begleitet und danach von einer Person pro Tag zwischen 15 und 20 Uhr für eine Stunde besucht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Zentrale Notaufnahme, die sowie die Bereiche und . Dort sind Besuche nur nach Absprache möglich.

Sowohl für die Begleitung als auch für den Besuch benötigen Angehörige im Uniklinikum Essen einen Besucherausweis. Diesen erhalten sie nach vorheriger Terminvereinbarung in dem Test- und Besucherzentrum vor dem Operativen Zentrum II (Öffnungszeiten von 14 bis 17.45 Uhr). In der Kinderklinik und dem palliativen Bereich sind auf Nachfrage auch Besuche von mehr als einer Person und außerhalb der genannten Zeiten möglich. „Das Ganze“, so der Kliniksprecher, „lebt von der Einzelfallentscheidung“.

Helios St. Johannes Klinik in Duisburg

Auch in der Duisburger Helios St. Johannes Klinik sind wieder täglich Besuche zwischen 8 und 22 Uhr möglich. In jedem Zimmer, auch in Mehrbettzimmern, dürfen sich nach Angaben der Helios-Kliniken-Gruppe maximal zwei Besucher aufhalten. Sie müssen sich vorab an der Rezeption registrieren.

Nur nach vorheriger Absprache sind in der Helios St. Johannes Klinik in Duisburg Besuche auf der Intensivstation erlaubt.
Nur nach vorheriger Absprache sind in der Helios St. Johannes Klinik in Duisburg Besuche auf der Intensivstation erlaubt. © FUNKE Foto Services | Jörg Schimmel

Auf der Intensivstation sind Besuche nur nach vorheriger Absprache mit dem Stationsteam und dem zuständigen Arzt möglich. Patienten, die auf der Covid-Isolierstation liegen, dürfen keinen Besuch empfangen. Ebenso ist kein Besuch erlaubt, wenn der Angehörige Krankheitssymptome wie Husten, Fieber oder Durchfall hat oder in den vergangenen zwei Wochen Kontakt zu einem Covid-Patienten hatte.

St. Elisabeth Gruppe in Herne und Witten

Patienten der Krankenhäusern der St. Elisabeth Gruppe in Witten und Herne dürfen drei Besuche pro Woche empfangen – jedoch nicht von mehr als einer Person an einem Tag. Jeder Besucher erhält nach telefonischer Absprache einen Termin im Zeitraum von 14 bis 19 Uhr. Maximal eine Stunde lang dürfen sich Patienten und Angehörige anschließend sehen. Wie die Krankenhausgruppe auf ihrer Internetseite mitteilt, können Kinder unter 14 derzeit keine Patienten besuchen.

In den Geburtshilfen der Krankenhäuser der St. Elisabeth Gruppe ist ein Besucher pro Tag erlaubt. Das kann der Partner oder eine andere Begleitperson sein. In den Marien Hospitalen Herne und Witten sind Besuche zwischen 8 und 20 Uhr möglich, im St. Anna Hospital Herne zwischen 10 und 20 Uhr. Liegt die (werdende) Mutter in einem Einzelzimmer, kann der Partner tagsüber zeitlich unbegrenzt bleiben. Bei Mehrbettzimmern ist eine Absprache nötig, sodass sich nur eine weitere Person im Zimmer befindet.

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Trotz anhaltender Hygienemaßnahmen müssen Frauen in Witten und Herne ihr Kind nicht alleine zur Welt bringen. Der werdende Vater oder eine andere Begleitperson darf die Schwangere bei der Entbindung begleiten – sowohl im Kreißsaal als auch bei einem Kaiserschnitt. „Der Partner darf dabei sein, sobald die Schwangere regelmäßige Wehen hat und der Muttermund sich öffnet“, sagt Geschäftsführer Theo Freitag. Sollte eine stationäre Aufnahme der Schwangeren vor der Geburt, zum Beispiel zur Geburtseinleitung, erforderlich sein, ist eine Begleitung durch den Partner erst mit dem Einsetzen der Wehen möglich.