Essen. Andrè D., der seine Freundin in Essen laut Anklage so misshandelte, dass sie starb, ist am späten Nachmittag im Saal verhaftet worden.
Der Duisburger Andrè D., der laut Anklage seine Freundin in Essen mehrfach derart misshandelt haben soll, dass sie starb, ist nicht mehr in Freiheit. Am späten Donnerstagnachmittag erließ das Essener Schwurgericht überraschend einen Haftbefehl und ließ den 43-Jährigen in die Untersuchungshaft abführen. Er muss sich seit zwei Prozesstagen wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.
Laut Anklage hatte er seine Freundin in ihrer Wohnung im Essener Stadtteil Rüttenscheid isoliert, selbst Kontakte zu ihren Eltern unterbunden. Er soll sie brutal geschlagen haben. Nach ihrem Tod am 18. November vergangenen Jahres stellten die Rechtsmediziner mehrere Rippenbrüche, Blutergüsse am ganzen Körper und "Blumenkohlohren" fest. Letztere können durch Schläge auf das Ohr oder scharfes Abknicken der Ohrmuschel entstanden sein.
Auf 37 Kilogramm Körpergewicht abgemagert
Außerdem entdeckten die Ärzte Auflagegeschwüre, ein Zeichen dafür, dass die Frau die letzte Zeit in ihrem Leben das Bett nicht mehr verlassen konnte. Erschreckend abgemagert war sie, wog bei einer Körpergröße von 1,53 Meter bei ihrem Tod nur noch 37 Kilo.
Staatsanwältin Elke Hinterberg wirft dem Duisburger lediglich Körperverletzung mit Todesfolge vor. Nach ihrer Ansicht lebte er von ihrem Geld, war deshalb an ihrem Tod nicht interessiert. Auch deshalb blieb er auf freiem Fuß.
Angeklagter bestreitet jede Schuld
Am Donnerstag, zweiter Prozesstag, bestritt er jede Schuld. Ihm seien die Verletzungen nicht aufgefallen, er habe sie auch nicht misshandelt. Bis zum Schluss habe sie sich auch frei bewegen können.
Dem Schwurgericht reichte das. Ohne Antrag der Staatsanwaltschaft erließ es einen Haftbefehl und begründete ihn mit Fluchtgefahr. Durch das Bestreiten der Tat, so Richter Jörg Schmitt, könne Andrè D. jetzt nicht mehr auf Strafrabatt durch ein Geständnis hoffen und müsse von einer empfindlichen Strafe ausgehen. Das erhöhe die Fluchtgefahr.
Verteidiger von U-Haft überrascht
Verteidiger Volker Schröder zeigte sich überrascht von der Inhaftierung. Schließlich habe der Mandant sich bislang dem Verfahren gestellt.
Staatsanwältin Elke Hinterberg teilte zum Ende des Sitzungstages mit, dass in der Wohnung des Duisburgers erneut eine junge, offenbar geistig behinderte Frau angetroffen worden sei. Die Hintergründe müssten aber noch ermittelt werden.