Essen. Mann sticht im Ostviertel auf einen Bekannten ein, dieser stirbt. Jetzt ist der Täter verurteilt worden. Er selbst hoffte auf Freispruch.

Die Tatwaffe war ein kleines Klappmesser, die Folgen waren tödlich: Am 16. Dezember 2019 hat ein 28-Jähriger Mann am Wasserturm an der Markgrafenstraße im Essener Ostviertel immer wieder auf einen Bekannten eingestochen. Am Mittwoch ist er verurteilt worden. Die Strafe: neun Jahre und neun Monate Haft wegen Totschlags. Der Angeklagte selbst hatte bis zuletzt auf einen Freispruch gehofft.

Richter Jörg Schmitt sprach bei der Urteilsbegründung des Essener Schwurgerichts von einer „ganz schlimmen Tat“. Der Angeklagte habe seinem Opfer 17 Mal in den Rücken gestochen. „Das zeugt von einer ganz erheblichen Aggressivität und einer ganz erheblichen Wut.“ Rund vier Wochen lang hatten die Ärzte damals um das Leben des 31-Jährigen gekämpft – am Ende vergeblich.

Die Hintergründe der Tat blieben unklar - die Männer waren mal Freunde

Die Hintergründe der Tat sind unklar. Es gab eine Zeit, da waren die beiden Männer gute Freunde. Bis dem aus Guinea stammenden Mann vorgeworfen wurde, ein „Polizei-Spitzel“ zu sein. Das war 2018, als der Bruder des späteren Opfers nach einer Drogenrazzia festgenommen wurde. Hatte der Angeklagte ihn verraten? Oder war er selbst in Drogengeschäfte verwickelt?

Von Freundschaft war nun auf jeden Fall keine Rede mehr. Wut, Hass und Gewalt machten sich breit. „Es kam zu gegenseitigen gewaltsamen Übergriffen“, so Schmitt. „Das hat sich alles hochgeschaukelt.“ Auch der Angeklagte wurde angegriffen, lag Ende 2018 zwei Wochen im Krankenhaus. Wollte er sich dafür rächen?Er selbst hat das bis zuletzt bestritten und von einer Notwehr-Situation gesprochen. „Ich bin nicht jemand, der Leute umbringt“, sagte er den Richtern am Essener Schwurgericht. „Ich wollte ihn nicht töten.“

Täter will mit Bierflasche angegriffen worden sein

Er habe sich einfach nur verteidigt, nachdem er mit einer abgebrochenen Bierflasche angegriffen worden sei. Er habe sogar noch versucht, wegzurennen, sei von dem späteren Opfer jedoch eingeholt und zu Boden gebracht worden. In Todesangst habe er dann zugestochen. Genau das sahen die Richter am Ende jedoch anders. Von Notwehr könne keine Rede sein.

Der Angeklagte habe sein späteres Opfer gesehen, ein Messer herausgeholt und sofort Stichbewegungen gemacht. Dabei war auch noch ein anderer Mann verletzt worden, der helfend eingreifen wollte. Anschließend habe er den 31-Jährigen verfolgt, der unglücklicherweise auch noch ins Stolpern geraten war.

Nach der Tat war der 28-Jährige zunächst untergetaucht, hatte sich rund eine Woche später allerdings mit Volker Schröder, einem seiner Verteidiger, selbst gestellt. „Das war die beste Entscheidung, die sie treffen konnten“, so Schmitt.

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