Düsseldorf. . Während die Rheinbahn in Düsseldorf für die Belegschaft Kurzarbeit angemeldet hat, zögern andere Unternehmen. Arbeitsagentur meldet Rekordzahl.
Insgesamt 156.000 Unternehmen und Betriebe in NRW haben aktuell Kurzarbeit angemeldet. Das ist das Ergebnis einer Zählung, die die Regionaldirektion der Agentur für Arbeit NRW am Mittwoch veröffentlicht hat. Damit sind Beschäftigte in etwas mehr als einem Drittel aller Betriebe in NRW von Kurzarbeit betroffen, sagt ein Agentur-Sprecher. Nahverkehrsunternehmen finden sich unter ihnen noch nicht - bis auf die Rheinbahn in Düsseldorf. Doch die Unternehmen halten sich die Entscheidung offen.
"Aktuell gibt es keine Kurzarbeit bei uns", sagt eine Sprecherin der DVG in Duisburg. Das gelte jedenfalls für die laufende Woche, sagt sie. Weitere Informationen gab es bei der DVG am Mittwoch nicht. Allerdings gilt auch in Duisburg wie andernorts: Busse und Bahnen fahren meist auch unter der Woche nach Samstagsfahrplan. Damit fallen Fahrten weg, Personal wird weniger gebraucht.
Kurzarbeit ist eine "Option, die man prüfen muss"
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Klarer ist die Aussage beim kommunalen Nahverkehrsunternehmen DSW21 in Dortmund: "Kurz und knapp: Bei DSW21 ist keine Kurzarbeit geplant", sagt eine Sprecherin auf Nachfrage. Die Rheinbahn in Düsseldorf hat zum April Kurzarbeit angemeldet. Grund: Das Fahrplanangebot wurde geschrumpft, die Fahrgastzahlen sind rückläufig, Einnahmeverluste deutlich. Alle Bereiche des Unternehmens, das insgesamt 3500 Mitarbeiter hat, seinen betroffen.
"Aktuell ist keine Kurzarbeit bei uns geplant", sagt ein Sprecher der Bogestra in Bochum. Bei der Ruhrbahn in Essen und Mülheim gibt man sich aktuell ebenfalls entschieden: "Gegenwärtig bereiten wir uns intensiv auf die für NRW diskutierten, möglichen Lockerungen nach den Osterferien vor, so dass die Einführung von Kurzarbeit aktuell kein Thema ist", sagt eine Sprecherin. Je nach dem weiteren Verlauf der Corona-Krise jedoch sei Kurzarbeit "eine Option, die man prüfen muss".
Weltfinanzkrise 2009: Kurzarbeit bei 29.000 Betrieben in NRW
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"Kurzarbeit ist das beste Arbeitsmarktinstrument, um Arbeitslosigkeit in der aktuellen Phase zu verhindern", sagt Torsten Withake, Vorsitzender Regionaldirektion für Arbeit NRW. "Wenn die Konjunktur wieder anspringt" oder die Wirftschaft wieder dosiert an Fahrt zunehme, "haben die Unternehmen das bewährte Personal, das sie benötigen, um in kurzer Zeit ihre Tätigkeit wieder hochzufahren", sagt Withake.
Corona hat die Kurzarbeit allerdings in eine nie da gewesene Größenordnung katapultiert: "Zur Hochzeit der Weltfinanzkrise im Jahr 2009 hatten insgesamt fast 29.000 Unternehmen in NRW Kurzarbeit angemeldet", sagt ein Sprecher der Regionaldirektion - "im gesamten Jahr 2009". Alleine in der vergangenen Woche vom 6. bis zum 13. April erhöhte sich die Zahl um 16.000 Betriebe in NRW. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2019 waren es 17.000 Kurzarbeits-Anzeigen in NRW. Insgesamt zählt die Regionaldirektion 436.499 Betriebe in NRW; erfasst werden Betriebe, die mindestens einen sozialversicherten Arbeitnehmer haben.
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Die Hürden für Kurzarbeit wurden wegen Corona gesenkt: Zehn Prozent einer Belegschaft müssen mindestens von Arbeitsausfall betroffen sein. "Vorher galt das ab einem Drittel der Belegschaft", erklärte der Sprecher. Kurzarbeit ist begrenzt auf zwölf Monate. Unternehmen, die Kurzarbeit anmelden, müssen den Arbeitsagenturen innerhalb von drei Monaten die Begründung nachliefern. Die Arbeitsagentur übernimmt im Gegenzug die Lohn-, bzw. Gehaltszahlungen des betroffenen Teils der Belegschaft zu einem Anteil von 60 bzw. 67 Prozent für den jeweiligen Arbeitszeitausfall.
Corona-Tarifvertrag regelt Vorgehen bei Kurzarbeit
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Bei der Ruhrbahn setzt man unterdessen auf einen "Covid-19-Tarifvertrag", der zusammen mit der Gewerkschaft Verdi, dem Deutschen Beamtenbund (dbb) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Regelungen für Kurzarbeit trifft, erklärt eine Sprecherin auf Nachfrage: "Hiernach soll das Kurzarbeitergeld auf 95 Prozent (für die Entgeltgruppen EG 1 bis 10) bzw. 90 Prozent (ab EG 11) der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt werden. Der Tarifvertrag ist am 1. April 2020 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020."
Auch bei Eisenbahnunternehmen ist Kurzarbeit derzeit ein Thema mit unterschiedlichen Aussagen: "Nach heutigem Stand wird es bei uns vorerst keine Kurzarbeit geben", sagt eine Sprecherin des privaten Eisenbahnunternehmens Abellio auf Anfrage. Bei der Bahn-Tochter DB Regio NRW hingegen gibt man sich eindeutig: Es "ist keine Kurzarbeit geplant", sagt ein Sprecher. Und beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr heißt es: "In der VRR-Verwaltung wird aktuell im normalen Umfang gearbeitet" - aber "aus dem Home Office". (dae)