Bochum. . Wer schmeißt den Haushalt? Wer kocht? Wenn ein Elternteil ein paar Tage ausfällt, muss sich der Rest der Familie umso besser um alles kümmern.
Anthony hat es zuerst erwischt. „Dabei wird er eigentlich nie krank“, sagt seine Mutter Susan. Es blieb bei einem Husten – „alles nicht so dramatisch“. Als nächstes bekam Bryan Schnupfen. Und dann, einer Gesetzmäßigkeit folgend, wonach Kinder ihre Erkältungskrankheiten immer an mindestens ein Elternteil weitergeben, wurde Susan richtig krank: Schnupfen, Husten, Ohrenschmerzen.
Sie schleppte sich trotzdem zur Arbeit, wo sie ein Einzelbüro hat und nicht so schnell jemanden anstecken kann – bis eine vorgesetzte Kollegin sie schließlich wegschickte. Offenbar die richtige Entscheidung, denn zu Hause angekommen ging „gar nichts mehr“. Arztbesuch, Antibiotikum, Krankenschein.
Der große Sohn unterstützt die Mutter
Was aber passiert im Hause Kuriewicz, wenn die Chef-Logistikerin der Familie krankheitsbedingt ausfällt? Die beiden Großen, 10 und 14 Jahre alt, kommen ganz gut zurecht. In die Schule fahren sie ohnehin mit dem Bus.
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„Grundsätzlich verlassen sie sich zwar immer auf Mama, aber wenn es mir nicht gut geht, nehmen sie Rücksicht und kümmern sich“, sagt Susan. Und so kauft der große Sohn mal etwas ein, macht seiner Mutter Tee – und kocht. Ein 14-Jähriger, der das Familienessen zubereitet? Dem Hauswirtschaftsunterricht der Schule sei Dank. „Er macht sogar die besten Schnitzel.“
Manchmal fehlt das soziale Netz
Weil bei Susan Organisation alles ist, muss Anthony aber nicht jeden Tag an den Herd. Selbst wenn sie zwei bis drei Wochen eingeschneit wären, sagt Vater Hannes manchmal scherzhaft, könnten sie die Zeit dank vorgekochtem und eingefrorenem Essen locker überstehen.
Und sonst? Es bricht tatsächlich nicht alles zusammen, wenn die Mama ausfällt, auch wenn sie sonst den Alltag weitestgehend im Alleingang organisiert. „Wir wissen uns schon zu helfen“, sagt Hannes. Ja, der Kühlschrank sei etwas leerer als sonst, obwohl nicht nur Anthony, sondern auch Hannes gelegentlich das Nötigste einkauft. In größter Not könnte die Oma aus Thüringen anreisen und sich kümmern, aber das nimmt die Familie nur dann in Anspruch, wenn etwas wirklich Gravierendes passiert. „Als Hannes Eltern noch hier gewohnt haben, war das natürlich alles etwas einfacher“, sagt Susan.
Manchmal wünschen sich Hannes und Susan ein größeres soziales Netz, das sie in solchen Situationen auffängt – so wie Susan es aus dem thüringischen Heimatdorf kennt. Aber um das aufzubauen, fehle ihnen schlicht die Zeit. Auch kommen die Kinder in Leos Kita nicht aus der Nachbarschaft, sondern teilweise sogar aus der Nachbarstadt. Da kann nicht mal eben einer das Kind der anderen Familie zu Hause „vorbeibringen“, wenn dessen Mama krank im Bett liegt.
Falls alle Stricke reißen, kommen die Kinder mit zur Arbeit
Leo abholen – das erledigt ausnahmsweise der große Bruder Anthony. Doch morgens muss sich auch eine kranke Susan um sieben Uhr vom Bett hoch- und in den Mantel hineinquälen, um den Kleinsten in den Kindergarten zu bringen. Denn anstecken möchte sie ihn nicht, was zwangsläufig der Fall wäre, fürchtet sie, wenn er den ganzen Tag bei ihr zu Hause bliebe. Hannes scheidet als Elterntaxifahrer aus: Er muss schon vor der Kita-Öffnung zur Arbeit und kommt erst spät heim.
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Falls alle Stricke reißen, nimmt er Leo aber mal für einen Tag mit zur Arbeit. „Wenn es ohne mich laufen muss, fassen sich alle an der Hand und übernehmen die Aufgaben, die unbedingt erledigt werden müssen“, sagt Susan. Alles andere bleibe eben liegen.
>>> ANSPRUCH AUF FREIE TAGE: Zu Hause bleiben mit Kinderkrankenschein
Da ist man selbst gerade wieder gesund und nun kränkelt das Kind – für Eltern eine schwierige Situation. Doch der gesetzliche Anspruch ist eindeutig: Wer ein krankes Kind versorgen muss, darf dafür zehn Tage pro Jahr freinehmen. Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Zahl. Für Alleinerziehende sind es 20 Tage bei einem, und 40 Tage bei zwei Kindern.
Die Obergrenze bei drei und mehr Kindern liegt allerdings bei 25 Tagen pro Elternteil bzw. bei 50 Tagen für Alleinerziehende. Damit Eltern ihren Anspruch geltend machen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kind ist unter zwölf Jahre alt (Ausnahmen gelten bei behinderten Kindern), es liegt ein ärztliches Attest vor, die Betreuung ist erforderlich und nicht durch andere Bezugspersonen, wie etwa die Großeltern, möglich. Der „Kinderkrankenschein“ muss, anders als die eigene Krankmeldung, bereits am ersten Tag eingeholt werden.
Erkrankt ein Elternteil so schwer, dass die unter 12-jährigen Kinder im Haushalt nicht versorgt werden können, ist auch eine von der Krankenkasse gezahlte Unterstützung durch eine Haushaltshilfe möglich.