Velbert. Überraschende Wende im Fall Kassandra. Bei ihren Ermittlungen stieß die Polizei auf mögliche Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern. Auch der 14-Jährige, der Kassandra misshandelt haben soll, könnte Opfer geworden sein.

Neue Entwicklung im Fall Kassandra: Im Zuge der Ermittlungen hat die Polizei in Mettmann mögliche Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern im Raum Velbert aufgedeckt. Nach WAZ-Informationen sollen Minderjährige überredet worden sein, sich für pornografische Fotos herzugeben. Dafür sollen sie Gegenleistungen erhalten haben.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal bestätigte, dass sich aus den Ermittlungen im Fall Kassandra heraus Verdachtsmomente ergeben hätten, die nun separat verfolgt würden. Über das Ausmaß der möglichen Fälle und die Zahl der Täter gab sie keine Auskunft. „Das würde die Ermittlungen gefährden”, sagte Wolf Baumert, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch ob der Hauptverdächtige im Fall Kassandra, ein 14-jähriger Schüler, möglicherweise Opfer eines sexuellen Missbrauchs wurde, wollte die Staatsanwaltschaft nicht kommentieren.

Gegen den 14-Jährigen, der in Untersuchungshaft sitzt, besteht dringender Tatverdacht. Er soll die neunjährige Kassandra misshandelt und dann in einen Abwasserschacht geworfen haben. Der Junge streitet die Vorwürfe ab.

Kassandra selbst wird den Ermittlern vorerst keine große Hilfe sein. Wie berichtet, konnte sich die Neunjährige bei der ersten Vernehmung nicht an die Tat erinnern. Sie sei jedoch gesundheitlich auf dem Weg der Besserung, heißt es. Nach Angaben der Ärzte erlitt das Mädchen ein Schädel-Hirn-Trauma und zahlreiche innere Verletzungen.

Spurensuche im Labor

Beim Landeskriminalamt (LKA) in Düsseldorf gehen die Spuren-Untersuchungen intensiv weiter. Es seien noch nicht alle bewertet, teilte ein Sprecher mit. Nach WAZ-Informationen wird auch eine Blutspur ausgewertet.

Unklar ist, wie lange der 14-Jährige in Untersuchungshaft bleibt. Die Anwältin des Hauptverdächtigen bereitet derzeit einen Antrag auf Haftbeschwerde vor. Die Begründung der Staatsanwaltschaft reiche für die Inhaftierung nicht aus, teilte sie mit. Über die Rechtmäßigkeit der Beschwerde muss dann das Amtsgericht Wuppertal entscheiden.