Velbert. Der mutmaßliche Kassandra-Peiniger könnte freikommen. Seine Anwältin will Haftbeschwerde einlegen. Die Beweislage rechtfertige keine Inhaftierung, sagte sie. Kassandra wurde derweil erstmals vernommen. Die Neunjährige könne sich an die Tat nicht erinnern, teilte die Polizei mit.

Die Anwältin des mutmaßlichen Peinigers der neunjährigen Kassandra aus Velbert will für ihren 14-jährigen Mandanten Haftbeschwerde einlegen. «Die vorgebrachten Beweise gegen ihn rechtfertigen keine Inhaftierung», sagte die Hamburger Strafrechtlerin Astrid Denecke am Mittwoch. Sie habe «große Zweifel» an der Täterschaft des 14-Jährigen. Die Polizei habe bei ihren Ermittlungen unter anderem Aussagen von Kindern überbewertet.

Laut Polizei soll der 14-Jährige Kassandra am Nachmittag des 14. September nach ihrer Schulaufgabenbetreuung abgepasst und sie dann schwer misshandelt haben. Schließlich soll er das lebensgefährlich verletzte Kind in einen Kanalschacht gesperrt haben. Der Jugendliche sitzt seit Samstag in Untersuchungshaft.

Kassandra ist am Mittwoch erstmals von der Polizei vernommen worden. Sie könne sich derzeit allerdings nicht an das unmittelbare Tatgeschehen erinnern, teilten die Polizei Mettmann und die Staatsanwaltschaft Wuppertal mit. Kassandra liegt nach wie vor im Krankenhaus, bisher hatte ihr Gesundheitszustand eine Vernehmung nicht zugelassen.

Polizei überzeugt, den Täter gefunden zu haben

Hinweise auf weitere Tatbeteiligte hat die Polizei nicht. Sie ermittelt wegen versuchten Mordes und ist überzeugt, den Täter gefunden zu haben. Der Jugendliche gilt als verhaltensauffällig und besucht eine Förderschule. Indizien sprechen für ihn als Täter. So wird der Jugendliche durch Faserspuren an der Kleidung des Opfers und ein von der Polizei nicht näher benanntes Tatwerkzeug belastet.

Laut Polizei kannten sich der Tatverdächtige und das Mädchen von dem gemeinsam besuchten Jugendtreff. Der 14-Jährige war schon kurz nach der Tat ins Visier der Ermittler geraten. In der von Kassandra besuchten Hausaufgabenbetreuung soll er Kinder schikaniert haben. Auch zum Tatzeitpunkt wurde der Junge an der Einrichtung gesehen. (ddp)