Essen. Wann die am Mittwoch in Berlin beschlossenen Regeln in NRW umgesetzt werden, ist noch unklar. Noch geht jede Stadt eigene Wege. Die Übersicht.

Zwar ist Essen seit dem Wochenende ein Risikogebiet, eine Sperrstunde für die Gastronomie gilt aber bislang nicht, ebenso wenig wie eine erweiterte Maskenpflicht auch für belebte Plätze und Straßen wie Fußgängerzonen. Anders in Dortmund: Noch vor Erreichen des kritischen Inzidenz-Werts von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner führte die Stadt strengere Regeln ein, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Dazu zählt eben auch die erweiterte Maskenpflicht. Mittlerweile hat aber auch Dortmund die kritische Marke gerissen. Im Kreis Recklinghausen gilt im öffentlichen Raum sogar ein Shisha-Rauch-Verbot.

Bund und Länder hatten sich am späten Mittwochabend auf neue Coronaschutzmaßnahmen geeinigt, die künftig in Corona-Hotspots mit einer Inzidenzzahl über 50 Neuinfektionen angewendet werden sollen. Wann und wie sie in Kraft treten, entscheiden die Länder aber noch.

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Vorerst gelten also die jeweiligen Verordnungen, die die Städte und Kreise erlassen habe. Ein Überblick über die teils unterschiedlichen Coronaschutz-Regeln der größten Städte und Kreise im Ruhrgebiet und einiger Nachbarstädte:

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Dortmund

  • Sperrstunde in der Gastronomie: gilt täglich zwischen 23 und 6 Uhr
  • Erweiterte Maskenpflicht: Die schon geltende Maskenpflicht auf dem Westen- und Ostenhellweg wird ausgeweitet auf das Brückstraßenviertel und in den Hauptgeschäftszeiten auf die Fußgängerzonen in den Stadtbezirken. Außerdem ist der MNS in Hochschulen, bei Bildungsveranstaltungen, in Bibliotheken sowie für die Zuschauer bei Sportveranstaltungen vorgeschrieben.
  • Private Feste außerhalb der eigenen Wohnung: Sie sind mit der neuen Allgemeinverfügung nur noch bis zu 25 Personen erlaubt. Feste mit mehr als zehn Personen (zuvor 25) müssen mindestens drei Tage vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden.
  • Treffen mit Freunden: sind in der Öffentlichkeit auf fünf Personen begrenzt.
  • Höchstanzahl bei Veranstaltungen: Veranstaltungen im Freien sind nur noch bis zu 500 Personen möglich, im geschlossenen Raum sind maximal 250 Personen erlaubt. Zudem ist die zulässige Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt.
  • Verkaufsverbote für Alkohol: gilt wie die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr

Quelle: Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund

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Düsseldorf

  • Sperrstunde in der Gastronomie: gilt täglich von 1 bis 6 Uhr.
  • Erweiterte Maskenpflicht: das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfiehlt die Stadt für stark belebte Straßen und Plätze wie Innen- und Altstadt sowie für die Stadtteilzentren in Kaiserswerth, Rath, Gerresheim, Düsseltal, Pempelfort, Oberkassel, Friedrichstadt, Unterbilk, Oberbilk, Eller, Garath und Benrath.

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  • Private Feste außerhalb der eigenen Wohnung: dürfen aktuell mit maximal 25 Personen gefeiert werden und müssen mit mindestens drei Tagen Vorlauf beim Ordnungsamt gemeldet werden.
  • Treffen mit Freunden: sind in der Öffentlichkeit auf fünf Personen begrenzt.
  • Höchstanzahl bei Veranstaltungen: ist auf 250 Personen im Innen- und 500 Personen im Außenbereich begrenzt. Zudem ist die zulässige Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt.
  • Verkaufsverbote für Alkohol: gelten wie die Sperrstunde von 1 bis 6 Uhr.
  • Quelle: Website der Stadt Düsseldorf

    Duisburg:

    • Sperrstunde in der Gastronomie: gastronomische Betriebe müssen spätestens um 1 Uhr schließen.
    • Erweiterte Maskenpflicht: gilt auch bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen am Platz.

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  • Private Feste außerhalb der eigenen Wohnung: dürfen aktuell mit maximal 25 Personen gefeiert werden und müssen mit mindestens drei Tagen Vorlauf beim Ordnungsamt gemeldet werden.
  • Treffen mit Freunden: sind in der Öffentlichkeit auf fünf Personen begrenzt.
  • Höchstanzahl bei Veranstaltungen: die Teilnehmer*innenzahl wird auf maximal 20 Prozent der normalen Kapazität des jeweiligen Veranstaltungsortes festgesetzt. Dabei gilt eine Obergrenze von 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 Personen im Außenbereich. P
  • Verkaufsverbot für Alkohol: gilt wie die Sperrstunde ab 1 Uhr nachts.
  • Quelle: Amtsblatt der Stadt Duisburg

    Essen

    • Sperrstunde in der Gastronomie: gilt bislang noch nicht
    • Erweiterte Maskenpflicht: auch in städtischen Gebäuden muss nun ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

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  • Private Feste außerhalb der eigenen Wohnung: dürfen aktuell mit maximal 25 Personen gefeiert werden. Feste mit mehr als elf Gästen müssen mit mindestens drei Tagen Vorlauf beim Ordnungsamt gemeldet werden.
  • Treffen mit Freunden: sind in der Öffentlichkeit auf sechs Personen begrenzt
  • Höchstanzahl bei Veranstaltungen: wird aktuell noch erarbeitet und soll neu festgelegt werden.
  • Verkaufsverbote für Alkohol: gibt es bislang noch nicht
  • Quelle: Allgemeinverfügung der Stadt Essen

    Gelsenkirchen

    • Sperrstunde in der Gastronomie: gilt von 24 bis 6 Uhr.
    • Erweiterte Maskenpflicht: gilt für sämtliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (etwa Konzerte und Theater) auch an Sitz und Stehplätzen.
    • Private Feste außerhalb der eigenen Wohnung: werden in geschlossenen Räumen auf maximal 25 Personen beschränkt.
    • Treffen mit Freunden: sind in der Öffentlichkeit auf fünf Personen begrenzt.
    • Höchstanzahl bei Veranstaltungen: ist auf 250 Personen im Innen- und 500 Personen im Außenbereich begrenzt. Zudem ist die zulässige Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt.
    • Verkaufsverbot für Alkohol: gilt ebenso wie die Sperrstunde von 24 bis 6 Uhr.

    Quelle: Allgemeinverfügung der Stadt Gelsenkirchen

    Hagen

    • Sperrstunde in der Gastronomie: gilt von 1 bis 6 Uhr morgens geschlossen.
    • Erweiterte Maskenpflicht: gilt für sämtliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (etwa Konzerte und Theater) auch an Sitz und Stehplätzen.
    • Private Feste außerhalb der eigenen Wohnung: Bei einer Teilnehmerzahl von elf bis 25 Personen gilt eine Genehmigungspflicht durch das Ordnungsamt.
    • Treffen mit Freunden: sind in der Öffentlichkeit auf fünf Personen beschränkt. Ausnahmen regelt die Coronaschutzverordnung beispielsweise bei direkten Verwandten oder Personen aus zwei Haushalten.
    • Höchstanzahl bei Veranstaltungen: ist auf 250 Personen im Innen- und 500 Personen im Außenbereich begrenzt. Für Sportveranstaltungen gilt weiterhin eine Begrenzung von maximal 150 Personen, für Kulturveranstaltungen von maximal 200 Personen. Zudem ist für alle Veranstaltungen maximal ein Fünftel der Regelauslastung erlaubt ist.
    • Verkaufsverbot für Alkohol: gilt wie die Sperrstunde von 1 bis 6 Uhr morgens.

    Quelle: Allgemeinverfügung der Stadt Hagen

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    Herne

    • Sperrstunde in der Gastronomie: gilt von 0 bis 6 Uhr morgens.

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    Wegen der Corona-Pandemie gibt es ab Mittwoch in Herne eine Sperrstunde in Kneipen und Restaurants. Heißt: Kneipen und Restaurants müssen dann schließen.
    Von Michael Muscheid, Kathrin Meinkeund Lea Wittor
  • Erweiterte Maskenpflicht: gilt für sämtliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (etwa Konzerte und Theater) auch an Sitz und Stehplätzen.
  • Private Feste außerhalb der eigenen Wohnung: sind auf 25 Gäste beschränkt und müssen vom Ordnungsamt genehmigt werden.
  • Treffen mit Freunden: sind in der Öffentlichkeit auf fünf Personen beschränkt.
  • Höchstanzahl bei Veranstaltungen: ist auf 250 Personen im Innen- und 500 Personen im Außenbereich begrenzt (auch für Sportveranstaltungen).
  • Verkaufsverbot für Alkohol: gilt wie die Sperrstunde von 0 bis 6 Uhr morgens.
  • Quelle: Website der Stadt Herne

    Kreis Mettmann

    • Sperrstunde in der Gastronomie: gilt zwischen 0 und 6 Uhr
    • Erweiterte Maskenpflicht: gilt für sämtliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (etwa Konzerte, Theater und Sportveranstaltungen) auch an Sitz und Stehplätzen, sowie in öffentlichen Gebäuden und auf Märkten
    • Private Feste außerhalb der eigenen Wohnung: maximal 25 Personen. Feste ab dem 23. Oktober müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden
    • Treffen mit Freunden: sind in der Öffentlichkeit auf fünf Personen beschränkt.
    • Höchstanzahl bei Veranstaltungen: maximal 20 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes. Drinnen: maximal 250 Personen, draußen: maximal 500 Personen
    • Verkaufsverbot für Alkohol: gilt zwischen 0 und 6 Uhr

    Quelle: Amtsblatt des Kreises Mettmann

    Kreis Recklinghausen

    • Sperrstunde in der Gastronomie: gilt von 0 bis 6 Uhr morgens.

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  • Erweiterte Maskenpflicht: in sämtlichen Fußgängerzonen im Kreis Recklinghausen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden sowie überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.
  • Private Feste außerhalb der eigenen Wohnung: sind auf 25 Gäste beschränkt und müssen vom Ordnungsamt genehmigt werden.
  • Treffen mit Freunden: sind in der Öffentlichkeit auf fünf Personen beschränkt.
  • Höchstanzahl bei Veranstaltungen: ist auf 250 Personen im Innen- und 500 Personen im Außenbereich begrenzt. Die zulässige Teilnehmerzahl wird auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt
  • Verkaufsverbot für Alkohol: gilt wie die Sperrstunde von 0 bis 6 Uhr morgens. Zudem ist das Sisha-Rauchen im öffentlichen Raum verboten. Vor Shisha-Bars darf aber weiter geraucht werden.
  • Quelle: Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen