An Rhein und Ruhr. Was tun, wenn ich umziehen, heiraten oder mit dem Hund rausgehen will? Unser Corona-FAQ gibt Antworten auf Fragen zur Kontaktsperre in NRW.

In Nordrhein-Westfalen sind zur Eindämmung der Corona-Pandemie von diesem Montag an Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten worden. Raus darf man noch, aber nicht für Treffen mit Freunden. Alle Ansammlungen von mehr als zwei Personen im Freien sind verboten.

Ausgenommen von dem Kontaktverbot bleiben die Kernfamilie, Lebenspartner, Zusammenlebende oder zwingend notwendige Treffen. Auch minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen dürfen begleitet werden. Klingt eindeutig, Fragen zur genauen Umsetzung kommen aber dennoch auf. Wir haben sie beantwortet:


Wie wird das Kontaktverbot in den Städten umgesetzt und kontrolliert?

Polizeibeamte, Ordnungsämter und Ordnungsdienste sind in den Städten dafür zuständig, den öffentlichen Raum zu kontrollieren. Zur Umsetzung des Verbots können die zuständigen Behörden generelle Betretungsverbote für bestimmte Orte aussprechen. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hält die wegen der Corona-Pandemie beschlossene Kontaktsperre für kontrollierbar. Gebe es Menschenansammlungen, müsse eingeschritten werden.

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Was dürfen Familie außerhalb der eigenen vier Wände draußen machen?


Was genau unternommen wird, ist nicht beschränkt. Spaziergänge oder eine Fahrradtour mit der Familie etwa sind bislang also kein Problem, solange der Abstand zu anderen Personen gewahrt bleibt. Und auch wer Tiere betreuen muss, darf die Wohnung verlassen, um etwa mit dem Hund spazieren zu gehen.


Welche Strafen drohen schlimmstenfalls bei Nichtbeachtung?

Verstöße gegen die Kontaktsperre sollen von Polizei und Ordnungsämtern als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt werden. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen. Es gelte eine „Null-Toleranz-Politik gegen Regelbrecher“, sagte Ministerpräsident Armin Laschet am Sonntag. Ein konkreter Bußgeldkatalog ist in Arbeit.

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Wie lange gilt das Kontaktverbot?

Die verschärften Regeln zum Schutz gegen die Verbreitung des neuartigen Coronavirus’ gelten ab sofort bis zum 19. April in Nordrhein-Westfalen.


Warum gibt es keine allgemeine Ausgangssperre?

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat sich skeptisch über den Sinn von Ausgangssperren wie in Bayern geäußert. Nicht das Verlassen der Wohnung sei die unmittelbare Gefahr, sondern der nahe Kontakt. Laschet ist zudem überzeugt, dass Ansammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum leichter zu kontrollieren seien als Ausgangssperren mit zahlreichen Ausnahmen. Zudem wolle er Bürgern nicht den Weg an die frische Luft verwehren. Das sei „auch eine gesundheitspolitische Maßnahme“.

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Was gilt es beim Supermarktbesuch zu beachten?


Einkaufen ist weiterhin erlaubt. Dabei soll aber ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden. Generell gilt für den Handel: Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn Infektionsschutz-Vorkehrungen getroffen sind, etwa die Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal. NRW schreibt mit einem Erlass der Landesregierung nun vor, lediglich einen Kunden pro zehn Quadratmeter Ladenfläche zuzulassen, um die Ansteckungsgefahr mit dem neuartigen Coronavirus zu verringern.


Inwiefern ist Sport im Freien möglich?


Sport und Bewegung an der frischen Luft sind ebenfalls erlaubt – alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person. Nur Gruppen ab drei Personen dürfen auch zu diesem Zweck nicht gebildet werden.

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Der Umzug ist schon geplant – darf er noch durchgeführt werden?

Per se kann ein Umzug weiterhin stattfinden – allerdings ohne Hilfe einer Gruppe. Ob professionelle Anbieter oder Freunde, es dürfen auch mehr als zwei Helfer sein, bestätigte die Landesregierung dem WDR. Allerdings solle die Anzahl so weit wie möglich begrenzt werden. Außerdem wichtig: Auf ausreichende Abstände achten.


Kann man sich weiterhin zu Hause treffen, etwa mit Freunden oder einem Date?

Das Kontaktverbot von mehr als zwei Personen bezieht sich bisher nur auf den öffentlichen Raum. Allerdings heißt es ausdrücklich im Bund-Länder-Beschluss, dass Bürgerinnen und Bürger angehalten werden, Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Auch feiernde Menschen in Wohnungen und in privaten Einrichtungen sind demnach inakzeptabel.

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Sind Besuche in Pflegeheimen noch zulässig?

Die NRW-Regierung hat verfügt, Besuche in stationären Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen jetzt grundsätzlich zu unterlassen. Besuche sind nur noch erlaubt, wenn sie der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind.


Welche Rechte haben Verbraucher, wenn eine Hochzeit oder eine andere private Feierlichkeit wegen der Regelung platzt?

Wenn eine behördliche Anordnung vorliegt, ist es nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW unmöglich, die Leistung bereit zu stellen. „Dann schulden Sie auch keine Miete mehr für die Räumlichkeiten und müssen für weitere Dienstleistungen, zum Beispiel Catering, Bedienung, Musik, Fotos, nichts mehr zahlen, wenn diese Dienste nicht in Anspruch genommen werden können.“

Die Verbraucherzentrale empfiehlt jedoch, sich mit den Dienstleistern um eine einvernehmliche Lösung wie einen Ersatztermin zu bemühen. Gerade Gastronomiebetriebe und Kleinunternehmen können durch die Corona-Krise existenzbedrohend gefährdet sein. (red. mit dpa)


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