Bottrop. Mietern und Eigentümer, die zu Corona-Zeiten weniger Geld verdienen, steht möglicherweise Wohngeld zu. Anspruch kann online geprüft werden.
Mietern und Eigentümern, die ihr Eigentum selbst nutzen und nun durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen erleben, könnte das Wohngeld helfen. Darauf weist der Verein Haus und Grund hin.
Normalerweise gelte: Wer seine Miete nicht bezahlen kann, weil das Geld nicht reicht, dem droht der Verlust des Wohnraums. Um diese Notlage zu vermeiden, wurde das Wohngeld eingeführt. Auch in der jetzigen Situation muss diese Leistung greifen, um Selbstnutzer und Mieter zu schützen.
Vielen Mietern und Eigentümern ist das Wohngeld nicht bekannt
Vielen Mietern und Eigentümern sei jedoch das Wohngeld nicht bekannt und es wird zu wenig genutzt, obwohl sie wahrscheinlich berechtigt wären. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, geleistet. Der Bottroper Haus und Grund-Geschäftsführer Markus Kruse hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema zusammen gefasst.
Was ist das Wohngeld?
Das Wohngeld ist eine zentrale sozialpolitische Leistung und wird in Deutschland als Unterstützung des Staates für Bürger als finanzieller Zuschuss zur Miete oder zu den Wohnkosten gezahlt. Das Wohngeld ist ein Zuschuss und wird nicht zur vollständigen Deckung geleistet. Um Wohngeld zu erhalten muss der Antragsteller noch genügend Einkommen haben, um seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren zu können.
Wer bekommt Wohngeld?
Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. Zur Höhe der Zahlungen bieten Wohngeldtabellen eine Orientierung.
Personen, die Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten kein Wohngeld, weil bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Wohngeld ist im Vergleich zu Hartz IV vorrangig zu beantragen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Wie kann Wohngeld beantragt werden?
Zuständig dafür sind die örtlichen Wohngeldbehörden der Stadt Bottrop. Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie im Bürgerbüro Bottrop einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, über den Wohngeldrechner (www.wohngeldrechner.nrw.de) einen Antrag online zu stellen.
Was ist sonst zu beachten?
Wohngeld wird nicht von allein gezahlt. Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Daher im Zweifel lieber früher als später einen Antrag stellen. Weder Mieter noch selbstnutzende Eigentümer sollten sich jetzt scheuen, einen solchen Antrag zu stellen.