Essen. Das Unwetter von Pfingstmontag war höhere Gewalt, trotzdem müssen Bahnunternehmen ihren liegengebliebenen Fahrgästen einen Teil des Ticketpreises erstatten. Die Bahn in NRW hat bislang eine sechsstellige Summe an ihre Kunden ausgezahlt - und noch immer kann man Anträge stellen.

Nach dem Unwetter „Ela“ von Pfingstmontag hat die Deutsche Bahn in NRW an zahlreiche Passagiere Fahrpreiserstattungen ausgezahlt. Laut einem Sprecher von DB-Regio in Düsseldorf wurde in den ersten sieben Wochen nach dem Sturm eine „niedrige sechsstellige Summe“ für nicht genutzte Nahverkehrstickets erstattet.

Genauere Zahlen nennt die Bahn nicht, da das Verfahren noch läuft. Passagiere haben nach dem Fahrgastrechtegesetz bei Zugausfall oder großer Verspätung drei Jahre lang Zeit, eine Erstattung des von ihnen entrichteten Fahrpreises zu beantragen. Die Einzelheiten kann man im Internet nachlesen unter www.fahrgastrechte.info.

Nach dem Sturm liefen die Telefone heiß

Erst seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im vergangenen Jahr müssen Bahnunternehmen auch bei höherer Gewalt für Zugausfälle geradestehen.

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„Ela“ war das erste große Unwetter in Nordrhein-Westfalen, bei dem dieses Urteil zum Tragen kommt. Nach dem Sturm seien „Telefone und Postfächer heißgelaufen“, sagte ein Sprecher der Bahn. "Ela" habe zu einem „deutlich verstärkten Eingang von Erstattungsanträgen“ geführt.

Nach dem Sturm waren zahlreiche Bahnverbindungen in NRW tagelang ausgefallen, weil Bäume Oberleitungen beschädigt und Gleise blockiert hatten. Die Bahn schätzt den Schaden, der ihr durch „Ela“ entstand, auf 60 Millionen Euro. Außer der Deutschen Bahn hatten auch Nordwestbahn, Eurobahn und Abellio Verbindungen einstellen müssen. Auch bei diesen Unternehmen können Fahrgäste Geld zurückverlangen.