Garzweiler. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass beim Ausbau des Braunkohletagebaus Grundrechte verletzt worden sind - und dass künftig die rechte der Betroffenen gestärkt werden müssen. Allerdings diene die Energieversorgung dem Gemeinwohl. Die Genehmigung des Kohleabbaus sei rechtens.
Die beiden Klagen gegen den nordrhein-westfälischen Braunkohletagebau Garzweiler sind vor dem Bundesverfassungsgericht überwiegend gescheitert. Das Gericht stellte am Dienstag nur bei einer Klage die Verletzung von Grundrechten fest. Die Enteignung könne jedoch nicht rückgängig gemacht werden, hieß es in dem Urteil.
Darüber hinaus stärke das Gericht die Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener bei derartigen Großvorhaben, hieß es. Bereits im Zulassungsverfahren müssen Behörden künftig auch die privaten Belange betroffener Bürger in einer Gesamtabwägung berücksichtigen und ihnen Klagemöglichkeiten einräumen, heißt es in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil.
Die Richter billigten zugleich den Braunkohletagebau Garzweiler II. Dessen Zulassung sei wegen des Gemeinwohlbelangs der Energieversorgung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. (Az. 1 BvR 3139/08 und 1 BvR 3386/08)
Seit Jahrzehnten Rechtsstreit um Garzweiler
Um den Braunkohletagebau Garzweiler II gibt es seit Jahrzehnten politischen und juristischen Streit. Die dort geförderte Braunkohle soll nach den Plänen des Energiekonzerns RWE noch für Jahrzehnte einen wichtigen Beitrag zur Versorgung leisten. Doch das hat seinen Preis. Ganze Dörfer müssen weichen, damit die gigantischen, bis zu 96 Meter hohen und 13.500 Tonnen schweren Schaufelradbagger die Erde abtragen können. In bis zu 210 Meter Tiefe liegen die Braunkohleflöze.
Insgesamt hat der 2006 in Betrieb genommene Tagebau eine Größe von 48 Quadratkilometern. Das entspricht der Fläche von rund 6500 Fußballfeldern. Bis 2045 sollen dort nach den bisherigen Planungen rund 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle abgebaut werden. Dafür müssten in den kommenden Jahrzehnten allerdings zwölf Dörfer und insgesamt 7600 Bürger dem Tagebau weichen. Doch der Abbau ist nicht nur wegen des "Landschaftsverbrauchs" umstritten, sondern die Braunkohleverstromung gilt wegen der hohen damit verbundenen CO2-Emissionen als besonders klimaschädlich. (dpa/afp)