München. Am Dienstag beschäftigt sich das Münchner Landgericht wieder mit den mutmaßlichen NSU-Morden in Dortmund und Kassel. Als Zeuginnen werden die Ehefrau und die Tochter von Mehmet Kubasik erwartet, der am 4. April 2006 in seinem Dortmunder Geschäft erschossen worden war.
Die Morde an Mehmet Kubasik und Halit Yozgat im April 2006 in Dortmund und Kassel stehen am 51. Verhandlungstag erneut im Mittelpunkt des NSU Prozesses. Der 39-jährige Lebensmittelhändler war in seinem kleinen Dortmunder Geschäft gegen Mittag mit mehreren Kopfschüssen getötet worden.
Nur zwei Tage später starb der 21-jährige Betreiber eines Internetcafés in Kassel ebenfalls durch Kopfschüsse. Sein Vater fand kurz darauf den Toten, weil er ihn ablösen wollte, da Halit Yozgat noch zur Abendschule musste. Der Mord in Kassel ist auch deshalb brisant, weil mit Andreas T. ein damaliger Verfassungsschützer aus Hessen am Tatort gewesen sein könnte. Andreas T. hat allerdings vor Gericht bestritten, etwas von der Schießerei mitbekommen zu haben.
Als Zeugen werden am Dienstag die Ehefrau und die Tochter des in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik erwartet. Beide sind Nebenkläger vor dem Oberlandesgericht München. Laut Anklage erschossen die Neonazi-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den türkischstämmigen Kioskbesitzer am Mittag des 4. April 2006. Der Anschlag hätte auch seine Frau Elif treffen können: Diese stand normalerweise vormittags hinter dem Tresen. Nur zufällig war ihr Mann an dem Tag früher da. Elif Kubasik und Tochter Gamze waren mehrfach im Gericht, um der Verhandlung zu folgen.
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Telefonprotokolle zu Ex-Geheimdienstler vom Gericht abgelehnt
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in München unter Leitung von Richter Manfred Götzl hatte allerdings vor zwei Wochen den Antrag mehrerer Nebenklagevertreter abgelehnt, 35 Akten Telefonprotokolle zu dem Ex-Geheimdienstler für das Verfahren beizuziehen. Allerdings können die Anwälte die Akten bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe einsehen.
Für den Dienstag hat das Gericht mehrere Zeugen geladen, die Auskunft geben sollen, was sie an den beiden Tattagen gesehen haben. Zudem sollen ein Ermittler der Polizei und ein Gutachter befragt werden. (mit dpa)