Mönchengladbach. Der Suchmaschinenbetreiber Google muss Links, die auf angeblich verunglimpfende Behauptungen führen, nicht aus dem Suchindex löschen. Eine entsprechende Klage eines Geschichtsprofessors aus Düsseldorf scheiterte vor dem Landgericht Mönchengladbach. Google sei der falsche Ansprechpartner gewesen.

Google muss nach einem Urteil des Landgerichts Mönchengladbach einen Link auf angeblich verunglimpfende Behauptungen nicht aus dem Suchindex löschen. Ein Düsseldorfer Geschichtsprofessor scheiterte mit einer entsprechenden Klage.

Ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts sei nicht gegeben, urteilte das Landgericht Mönchengladbach am Donnerstag. Der Wissenschaftler hatte erreichen wollen, dass eine Seite mit aus seiner Sicht falschen, verunglimpfenden und beleidigenden Behauptungen nicht mehr in den Suchergebnissen auftaucht.

Der Kläger hätte sich direkt an den Verfasser des Blog-Eintrags oder an den Betreiber der Internetseite wenden müssen - und nicht an Suchmaschinenbetreiber Google. Selbst wenn Google das Suchergebnis entfernen würde, wäre der Text über andere Suchmaschinen noch auffindbar, teilte das Gericht mit. Gegen das Urteil ist Berufung zugelassen. (dpa)