Köln. Ein Kölner Wirt will vor Gericht feststellen lassen, dass trotz Nichtraucherschutzgesetzes in seiner Kneipe E-Zigaretten konsumiert werden dürfen. Laut NRW-Gesundheitsministerium gilt das Rauchverbot auch für die E-Zigarette. Der Kläger bezweifelt das. Das Kölner Verwaltungsgericht will die Klage zügig bearbeiten.

Ein Kölner Gastwirt will auf dem Klageweg erreichen, dass in seiner Kneipe E-Zigaretten konsumiert werden dürfen. Das Kölner Verwaltungsgericht bestätigte am Dienstag den Eingang eines entsprechenden Feststellungsantrags.

Der Kläger sieht elektrische Zigaretten nicht erfasst von dem seit Mai geltenden strikten Nichtraucherschutzgesetz in NRW. Er klage auf Feststellung, dass in seiner Kneipe gedampft werden dürfe, erklärte ein Gerichtssprecher.

Gericht will Fall wegen "grundsätzlichen Klärungsbedarfs" schnell bearbeiten

Laut NRW-Gesundheitsministerium gilt das weitreichende Rauchverbot des Nichtraucherschutzgesetzes ausdrücklich auch für die E-Zigarette, bei der unterschiedliche Flüssigkeiten verdampft und inhaliert werden.

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Das Kölner Verwaltungsgericht ist nach eigenen Angaben erstmals mit einem solchen Fall befasst und will ihn wegen des "grundsätzlichen Klärungsbedarfs" zügig bearbeiten. Die Stadt hatte Maßnahmen gegen den Gastwirt aufgrund des neuen Gesetzes angekündigt.