Düsseldorf. Der Landtag beschließt aus Kostengründen eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Die Zusammenlegung erleichtert die Organisation und senkt die Ausgaben. Um die Abstimmungen möglichst schon 2014 zu synchonisieren, sollen die Bürgermeister ein Jahr früher zurücktreten können - dagegen gibt es allerdings verfassungsrechtliche Bedenken.
Bürgermeister und Räte in NRW sollen ab 2020 wieder gemeinsam für fünf Jahre gewählt werden. Der Landtag beschloss eine Gesetzesänderung, wonach die Amtszeit der Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Amtszeit der Bürgermeister dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt wird. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) äußerte die Hoffnung, dass die Rückkehr zu dem gemeinsamen Wahltermin wieder zu einer höheren Wahlbeteiligung führen wird. 2007 hatte der Landtag die Wahltermine mit schwarz-gelber Mehrheit getrennt.
Um in einzelnen NRW-Kommunen Bürgermeister und Räte bereits bei der Kommunalwahl 2014 gemeinsam wählen zu können, eröffnet das Gesetz in einer Übergangsregelung einmalig die Möglichkeit, dass die bis 2015 gewählten Bürgermeister ihr Amt ein Jahr früher niederlegen.
Liberale wettern gegen Aushebeln der Wahlentscheidungen
Verfassungsrechtler hatten allerdings vor dieser Regelung gewarnt. Auch CDU-Justizexperte Peter Biesenbach sieht ein hohes Risiko, dass die Regelung nach der Kommunalwahl „vor dem Verfassungsgericht landet“. Der FDP-Abgeordnete Kai Abruszat warf Rot-Grün vor, mit der freiwilligen Rücktrittsmöglichkeit für Bürgermeister alle verfassungsrechtlichen Bedenken zu ignorieren. „Mit dem vorliegenden Gesetz setzt Rot-Grün die Bürgermeister unter parteipolitischen Druck und grätscht in die souveräne Wahlentscheidung der Bürger hinein“, kritisierte Abruszat.
Innenminister Jäger verwies aber darauf, dass ein frühzeitiges Synchronisieren der Wahltermine einen organisatorischen und erheblichen Kostenvorteil für Kommunen habe.
„Kommunale Vertretungen und Bürgermeister sowie Landräte sollen an einem Strang ziehen. Sie stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft“, sagte Jäger. „Deshalb ist es sinnvoll, dass die Bürger an einem Tag wählen.“ Die Grünen hatten die geringeren Kosten durch eine Zusammenlegung der Wahltermine herausgestellt. Einzelne Oberbürgermeister – etwa in Hagen – haben sich inzwischen geweigert, vorzeitig ihr Amt niederzulegen. Wilfried Goebels