Bochum. . Weil die Gema Gebühren künftig nach der Fläche der Veranstaltung berechnen darf, fürchten Ausrichter um die Feste. Der Präsident des Deutschen Schaustellerbundes kritisiert die vom Bundesgerichtshof bestätigte Regel als „moderne Wegelagerei“. Die Gema findet das nicht fair.

Die Arbeiten laufen auf Hochtouren. Bis zum 17. November muss der Budenzauber aufgebaut sein. Auf dem Dr.-Ruer-Platz und dem Husemann-Platz, zwischen den Häuserschluchten der Innenstadt. Doch der Bochumer Weihnachtsmarkt steht in diesem Jahr unter keinem guten Stern. Weil die festliche Musik, die zwischen Kinderkarussell, Bratwurstbude und Wollsockenstand erklingt, die Stadt in diesem Jahr besonders teuer zu stehen kommt.

Denn der Musikrechteverwerter Gema hat vor dem Bundesgerichtshof durchgesetzt, dass Bochum künftig für die gesamte Fläche des Marktes zahlen muss. Die Schausteller sind auf dem Baum. Was in Bochum gilt, soll künftig auch in allen anderen Städten die Regel sein. Die Gema kann die Aufregung nicht verstehen.

Ist ein Weihnachtsmarkt eine Veranstaltung, bei der die Musik im Vordergrund steht? Nein, findet Thomas Weckermann. Deshalb hat sich der Prokurist des Bochumer Stadtmarketings zur Wehr gesetzt, als die Gema Rechnungen schickte. 42 000 Euro sollen die Bochumer nachzahlen, für vier Weihnachtsmärkte und diverse Stadtfeste, hat der BGH geurteilt. „Wir werden zahlen müssen“, sagt Weckermann. Die Stadt habe Rückstellungen gebildet. Und doch: Die Hoffnung stirbt zuletzt. Weckermann will mit der Gema ins Gespräch kommen, einen erneuten Anlauf wagen.

Stadt Bochum hat Rückstellungen gebildet

Stein des Anstoßes ist die Bühne auf dem Dr.-Ruer-Platz. Hier singen auch die Kinder der Musikschule – alle Jahre wieder. Und weil diese Musik auf dem gesamten Weihnachtsmarkt zu hören sei und so den Festcharakter bestimme, argumentiert die Gema, müsse auch die gesamte Fläche als Berechnungsgrundlage herangezogen werden – alles in allem 2600 Quadratmeter. Bochum wollte aber nur 300 Quadratmeter vor der Bühne geltend machen – und dafür 2500 Euro zahlen. Darüber hinaus sei die Musik nicht zu hören. Künftig wird laut Weckermann das Sechsfache fällig.

„Live-Musik zieht Besucher an“, sagt Gaby Schilcher von der Gema. Deshalb profitiere der Weihnachtsmarkt von der Bühne. Wenn dort Musik gespielt werde, die urheberrechtlich geschützt sei, müsse dafür Geld fließen. „Die Künstler wollen ja für ihre Leistungen bezahlt werden.“ Die Gema streiche die Gebühren nicht ein, sondern reiche sie nur weiter. Und die neue Berechnung nach der Fläche der Veranstaltung sei eine praktikable Lösung, die endlich für Rechtssicherheit sorge. „Das haben wir jetzt höchstrichterlich“, sagt die Gema-Sprecherin. Alles in allem werde sich die Aufregung sowieso bald legen, ist sich Schilcher sicher. Und appelliert an die Fest-Veranstalter, künftig öfter das Gespräch mit der Gema zu suchen. „Wenn man sich nicht bei uns meldet und sich dann über angeblich zu hohe Rechnungen ärgert, dann ist das nicht fair.“

Albert Ritter besänftigt das nicht. „Moderne Wegelagerei“ nennt der Präsident des Deutschen Schaustellerbundes das Gebaren der Musikrechteverwerter. „Wir Schausteller zahlen bereits eine jährliche Pauschale.“ Die Neuregelung, die durch den BGH bestätigt worden sei, nennt er eine Lizenz zum Gelddrucken – und einen Todesstoß für seine Branche. „Wir sind erschüttert über dieses Urteil.“ Wenn die Veranstalter von Festen bald noch mehr Gebühren bezahlen müssten, würden die Schausteller doppelt zur Kasse gebeten. „Das erhöht die Standgebühren. Dann müssen wir die Preise erhöhen. Und der Kunde ist am Ende der Dumme.“

In Härtefällen kann man nach Gästezahl abrechnen

Tatsächlich differenziert die Gema zwischen verschiedenen Arten der Musikbeschallung. Kommt die Musik aus der Konserve, werden 13,30 Euro pro aufgestelltem Lautsprecher und Tag fällig. Die Tonträgerwiedergabe, wie es in der Gebührenordnung heißt, kostet Schausteller pro Bude und Tag 22,90 Euro. Oder orientiert sich an den Eintrittspreisen. 1,50 Euro pro Karussell-Fahrt macht 404,40 Euro pro Jahr und Betrieb. Und ein 333 Quadratmeter großes Straßenfest kostet Veranstalter 64,20 Euro – pro Tag.

In Härtefällen, so sagt die Gema, sei man aber bereit, von der Flächenberechnung Abstand zu nehmen. Bleiben die Besucher aus, könne man die Gästezahl abrechnen. Das sei deutlich billiger.„Doch das“, sagt der Bochumer Thomas Weckermann, „kann man doch keinem Stadtfest wünschen.“