Bochum/Karlsruhe. Die Bochumer Marketinggesellschaft hat gegen die Gema im Streit um Gebühren auf Stadtfesten auch in der letzten Instanz verloren. Der BGH bestätigte die Gebührenpraxis der Gema. Damit muss Bochum deutlich mehr Geld zahlen.
Der Musikrechteverwerter Gema kann künftig bei Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten mehr Gebühren einfordern als manche Veranstalter zu zahlen bereit sind. Der 1. Zivilsenat entschied am Donnerstag, dass die Gema die Gebühren nach der Gesamtfläche des Veranstaltungsortes bemessen darf und nicht nur nach der beschallten Besucherfläche vor einer Bühne. Das Urteil dürfte weitreichende finanzielle Folgen für Straßenfeste mit Musik haben.
Im aktuellen Fall wollte der Stadtwerber „Bochum Marketing“ nicht die 42.000 Euro bezahlen, die die Gema für vier Weihnachtsmärkte und einige andere Freiluftfeste nachgefordert hatte. Strittig waren neben den Abrechnungen für die Weihnachtsmärkte 2004 bis 2007 auch die Gebühren für vier „Gerther Sommer“ und die „Bochumer Westerntage“ 2004 und 2005.
Der BGH entschied wie schon zwei Instanzen zuvor: Für Straßenfeste oder Weihnachtsmärkte sei es „typisch, dass das Publikum vor der Bühne ständig wechselt und damit insgesamt wesentlich mehr Zuhörer die Musik wahrnehmen, als auf der beschallten Fläche Platz fänden“. Zudem würde die Musik die ganze Veranstaltung prägen. Die Gema könne auch nicht jedesmal genau die beschallten Flächen vor der Bühne und die nicht vom Besucher genutzten ausrechnen.