Bochum. .

Im jahrelangen Gerichtsstreit um Geldforderung des Musikrechteverwerters Gema gegenüber „Bochum Marketing“ verhandelt heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Es geht unter anderem um die Beschallung von Straßenfesten und des Bochumer Weihnachtsmarktes. Die Gema fordert einen viel höheren Gebührenbetrag als Bochum Marketing zu zahlen bereit ist. Strittig sind neben den Abrechnungen für die Weihnachtsmärkte 2004 bis 2007 auch die Gebühren für vier „Gerther Sommer“ und die „Bochumer Westerntage“ 2004 und 2005. Insgesamt 42 000 Euro plus Zinsen fordert die Gema als Nachzahlung.

Gema in Vorinstanzen gewonnen

Die Gema berechnet ihre Gebühren nach der Größe der Veranstaltungsfläche, gerechnet vom ersten Stand bis zum letzten und von Hauswand zu Hauswand. Bochum Marketing hingegen wehrt sich dagegen mit dem Argument, dass damit auch Bereiche erfasst würden, auf denen die Besucher die abgespielte Musik gar nicht hören könnten und die für Besucher auch gar nicht zugänglich seien.

Sowohl am Landgericht wie am Oberlandesgericht hat die Gema Recht bekommen. An diesem Donnerstag verhandelt der BGH die Revision.

Die Geschäftsführung von Bochum Martketing ist bei der Verhandlung in Karlsruhe dabei. Neben Bochum klagt auch der Veranstalter Bottrop live gegen die Gema vor dem BGH.