Die Enttäuschung ist groß bei Bochum Marketing. Wie berichtet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Sinne des Musikrechtsverwerters Gema entschieden. Bochum Marketing muss Gebühren in Höhe von 42 000 Euro nachzahlen und künftig mehr Geld aufbringen für alle Stadtfeste.

Der Streit ging um den Berechnungsmaßstab für das Entgelt. Nun muss für die gesamte Veranstaltungsfläche gezahlt werden, auch, wenn sie für die Besucher gar nicht genutzt werden kann. „Es wird alle Open-Air-Veranstaltungen betreffen“, so Geschäftsführer Andreas Kuchaja.

Er hat gemeinsam mit Prokurist Thomas Weckermann am Revisionsverfahren in Karlsruhe teilgenommen. Weckermann: „Live-Konzertveranstaltungen werden genauso veranschlagt wie Beschallung aus der Konserve, und es wird auch nicht unterschieden zwischen einem Rock-Gig oder dem weitaus leiseren Auftritt des Kinderensembles der Musikschule.“

Der bevorstehende Weihnachtsmarkt sei nicht gefährdet, alles sei bereits geplant, die höheren Gebühren (14 000 statt 2800 Euro) eingeplant. Bei Bochum kulinarisch wird bereits auf Musikbeschallung verzichtet. Alles andere muss nun unter die Lupe genommen werden: „Wir werden für 2012 alles abwägen müssen. Fragezeichen stehen sich jetzt vor allem hinter Stadtteilfesten. Das Urteil wird auf jeden Fall Konsequenzen haben. Allein beim Musiksommer gibt’s keine Veränderungen, diese reine Konzertveranstaltung haben wir schon immer gesehen wie die Gema.“

Marcus Gloria (Cooltour) als Veranstalter von Bochum Total streitet sich seit Jahren mit der Gema. „Das jetzige Urteil fußt auf einem Streit, den ich selbst mit der Gema geführt habe. Für Bochum Total ändert sich nichts; wir müssen – etwa auf der südlichen Kortumstraße – für alles von Hauswand zu Hauswand zahlen, auch, wenn die Besucher nur einen kleinen Durchlass in der Mitte nutzen.“ Gloria kritisiert den „letzten deutschen Monopolisten Gema“, dessen Bedingungen die Verwerter schlucken müssten. Nötig wäre eine Konkurrenzgesellschaft. Er sieht nun große Probleme besonders auf kleine Veranstalter zurollen.