Duisburg. . Auf breite Kritik in Duisburg stoßen die Pläne zu einem Altholzkraftwerk in Walsum. Jetzt äußern sich erstmals die Steag und Duisport dazu.

Einen geradezu lodernden Feuersturm der Entrüstung und Ablehnung hat in Walsum und quer durch alle Parteien die Ankündigung der Hafengesellschaft Duis­port und des Energiekonzerns Steag entfacht, auf dem neuen Logport-VI-Gelände ein Altholzkraftwerk errichten zu wollen. Nach langem Schweigen haben sich nun Duisport und die Steag dazu geäußert.

Während sich hinter den Kulissen Hafen und Steag gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben, wer denn nun Ende August bei der Präsentation der Pläne für Logport VI auf dem ehemaligen Papierfabrikgelände mit den Kraftwerksplänen vorgeprescht ist, blieben Reaktionen zunächst aus.

Auf Logport  6,  dem Gelände der ehemaligen Papierfabrik, südlich des STEAG-Kraftwerks soll das Altholzkraftwerk gebaut werden.
Auf Logport 6, dem Gelände der ehemaligen Papierfabrik, südlich des STEAG-Kraftwerks soll das Altholzkraftwerk gebaut werden. © Hans Blossey

Dann meldete sich Duisport in dieser Woche und erklärte, dass es die Steag gewesen sei, die Anfang des Jahres mit dem „Wunsch an den Duisburger Hafen herangetreten“ sei, auf dem Logport-Gelände ein Kraftwerk zu errichten. Ein „Biomasse“-Kraftwerk, wie Hafen-Pressesprecher Wilhelm Klümper schreibt. Wegen der „seit vielen Jahren bestehenden guten Geschäftsbeziehungen“ habe Duis­port dies geprüft und würde drei der 40 Hektar zur Verfügung stellen. Alles andere sei jetzt „Teil des Genehmigungsverfahrens zwischen der Steag und den zuständigen Genehmigungsbehörden“. Punkt.

Steag: Emotionale Diskussion versachlichen

Die Steag musste sich nach der vollen Breitseite der Kritik erst einmal schütteln und sammeln, sich auch mit den Partnern, der Fernwärme Niederrhein und dem Moerser Energieunternehmen Enni abstimmen. „Wir haben jetzt eine hochemotionale Diskussion, die versachlicht werden muss“, erklärt Steag-Pressesprecher Florian Adamek. Und der Leiter Umweltpolitik bei der Steag, Wolfgang Konrad, bemängelte beim Redaktionsgespräch, dass nur „erste Positionierungen ohne tiefere Informationen“ erfolgt seien.

Auch interessant

Damit ist auch klar: Das Energieunternehmen packt seine Pläne angesichts des Widerstands keineswegs wieder in die Schublade. „Wir sind aber noch ganz am Anfang. Es gibt nicht einmal eine Projektgesellschaft“, so Wolfgang Konrad. Die soll bis Ende dieses Jahres gegründet werden. Dann würden die technischen wie planungs- und genehmigungsrechtlichen Komponenten ausgearbeitet. Man suche „die Chance, das Projekt neu zu präsentieren“. Aus Steag-Sicht ist klar: Ein Altholzkraftwerk ist bei prognostizierten Kosten von 100 Millionen Euro „wirtschaftlich betreibbar“.

Verbrennung fällt unter Immissionsschutzgesetz

Auf 170.000 Tonnen Altholz pro Jahr soll das Kraftwerk ausgelegt sein. Altholz, dessen Verbrennung unter das Bundesimmissionsschutzgesetz fällt und genehmigt werden muss. Walsumer fürchten noch mehr Umweltbelastungen. „Nein“, beteuert Konrad, der Betrieb gehe „grundsätzlich“ nicht mit „gesundheitlichen Beeinträchtigen“ einher.

Zur Informationsstrategie der Steag, die sich zunächst an Entscheidungsträger in Politik und Stadt richten soll, gehört das Argument: Fernwärme und Klimaschutz. Mit der Altholzverbrennung würde die Fernwärme Niederrhein, an der die Duisburger Stadtwerke zu 50 Prozent beteiligt sind, ihren Anteil an Kohlendioxid-ärmerer und klimaneutraler Wärmegewinnung erhöhen können. Bislang liefert Steag im Walsumer Kraftwerk die Fernwärme ausschließlich durch Kohleverbrennung.

>>>Stadt muss Planungsfragen prüfen

Noch ungewiss sind die bau- und genehmigungsrechtlichen Fragen für ein weiteres Kraftwerk in Walsum. Unstrittig sind bei einem Antrag allerdings ein erforderliches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Daran würde die Stadt beteiligt, so die Bezirksregierung auf Anfrage. „Eine Versagung des Einvernehmens muss hinreichend begründet werden“, erklärt sie auf Anfrage.

Unklar bis strittig ist die Frage, ob das geltende Planungsrecht auf dem Industriegelände einen Kraftwerksbau baurechtlich schon jetzt ermöglichen würde. Diese Prüfung obliegt der Stadt als Planungsbehörde. „Eine abwehrende Bauleitplanung wäre nicht zulässig“, meint die Steag.

Über einen Bebauungsplan könnte das Vorhaben grundsätzlich verhindert werden. Dessen Aufstellung würde aber auch die Logport-Nutzung betreffen und erheblich verzögern.