Düsseldorf. Der Landesrechnungshof rügt die Unis: Er wirft ihnen vor, Studenten zu häufig von den Studiengebühren zu befreien. Sie könnten wesentlich mehr Einnahmen aus Studiengebühren erzielen, so die Finanzkontrolleure in einem Bericht, der der WAZ vorliegt. Die Unis weisen die Kritik zurück.

Der Landesrechnungshof rügt Universitäten wegen zu vieler Ausnahmen von der Beitragspflicht der Studenten.

Die Forderung der Finanzkontrolleure, mehr Einnahmen aus Studiengebühren zu erzielen, weisen die Hochschulen im Ruhrgebiet jedoch zurück. „Wir sehen eine soziale Verantwortung für die Studieren und für die Region”, sagt Beate Kostka, Sprecherin der Universität Duisburg-Essen. „Wir wollen auch bildungsfernen Schichten ein Angebot machen.” Auch die TU Dortmund stellte klar, dass sie trotz der Kritik des Landesrechnungshofes ihre Beitragsregelungen nicht ändern werde.

Einnahme von 130 Millionen Euro im Sommersemester

In einer Untersuchung, die der WAZ vorliegt, hatte der Landesrechnungshof (LRH) kritisiert, dass einige Hochschulen zu viele Ausnahmen von der Beitragspflicht gestatten würden und ein zu hoher Anteil von Studierenden von der Bezahlung der Gebühren befreit werde. Etwa 130 Millionen Euro nahmen die NRW-Hochschulen im Sommersemester 2008 ein, diese Summe könne bei strengerer Auslegung der Befreiungsregeln deutlich steigen, so der LRH.

Im Gesetz sind die möglichen Ausnahmen klar geregelt. Wer etwa ein Praxis- oder Auslandssemester absolviert, eine Promotion schreibt oder als angehender Arzt das Praktische Jahr ableistet, kann von den Zahlungen befreit werden. Davon profitierten im Sommer 2008 rund 51 500 der etwa 470 000 Studierenden. Was die Kontrolleure offenbar besonders erzürnt, sind zusätzliche Befreiungsgründe, die einige Hochschulen beschlossen haben. Dies widerspreche der „Rechtsauffassung” des LRH. Zwar wies das Wissenschaftsministerium darauf hin, dass die Hochschulen dazu das Recht haben, dennoch verlangte der Rechnungshof eine Stellungnahme von den besonders auffälligen Hochschulen – und die liegen vor allem im Ruhrgebiet.

Die Geschwisterregelung

Hatten im Sommer 2008 die Hochschulen im Landesdurchschnitt 7,6 Prozent ihrer Studierenden von Zahlungen befreit, waren die TU Dortmund mit 13,9 Prozent und Duisburg-Essen mit 12 Prozent Spitzenreiter. Bei den Fachhochschulen nahm die FH Dortmund sogar 16,2 Prozent von der Gebührenpflicht aus. Abraham van Veen vom Studierendenservice der TU Dortmund räumt ein: „Die Befreiungstatbestände sind bei uns zum Teil recht großzügig.” Das betreffe etwa Studienwechsler, die nach wenigen Wochen an eine andere Uni gehen. Sie erhalten ihr Geld zurück. Van Veen: „Rechtlich könnten wir das Geld behalten, doch das wäre ungerecht.” Auch in Prüfungsphasen verzichte die Uni häufig auf Beiträge. Die Uni Duisburg-Essen weist auf ihre „Geschwisterregelung” hin: Um die Belastung zu begrenzen, muss eine Familie nicht mehr als 500 Euro bezahlen, auch wenn zwei oder mehr Kinder studieren.

Die Ruhr-Uni Bochum erntete die Kritik des LRH, weil sie einen „weit überdurchschnittlicher Prozentsatz ihrer Studierenden” wegen Mitarbeit in den Organen der Hochschule oder der Studierendenschaft von Beiträgen befreie. Prof. Uta Wilkens, Prorektorin für Lehre, weist das zurück: „Wer sich an der Hochschule einsetzt, studiert oft ein oder zwei Semester länger. Dies wollen wir berücksichtigen.” Schließlich seien dies die engagiertesten Studenten: „Davon lebt eine Hochschule.”