Über die Untersuchung des Landesrechnungshofes kann man sich nur wundern.
Die Hochschulen sind seit dem „Hochschulfreiheitsgesetz” keine Einrichtungen des Landes mehr. Daher dürfen sie Gebührenregeln im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst gestalten. Das bewirkt ja gerade, was der Gesetzgeber beabsichtigte: Wettbewerb.
Eine Hochschule, die Studierende mit Kindern großzügiger behandelt oder mit Gebührenerlass darauf reagiert, dass ein Student ein Praktikum absolvieren will oder in Prüfungsphasen wenig Zeit zum Zuverdienen hat, kann sich einen Vorteil verschaffen und besonders engagierte junge Menschen anlocken. Auch eine „Geschwisterregelung” wie in Duisburg-Essen ist für Familien mit mehreren Kindern ein starkes Argument, vor allem im Ruhrgebiet.
Wundern muss man sich auch darüber, dass die Kontrolleure sich überhaupt um die Studiengebühren kümmern. Das sind schließlich keine Steuermittel, deren Verwendung Rechtfertigung verlangt, sondern Einnahmen der Hochschulen (Drittmittel). Sollte der LRH glauben, dass höhere Einnahme aus Studiengebühren geringere Ausgaben aus Steuermitteln bedeuten, würde er irren. Die Gebühren fließen zusätzlich. Geht es also nur darum, dass die Hochschulen so viel Geld wie möglich aus ihren Studenten herausquetschen sollen? Das wäre weltfremd.