Düsseldorf. Das Wahlgeheimnis verpflichtet auch Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl in NRW zu etwas: Stimmzettel müssen korrekt gefaltet werden.
Es ist wohl davon auszugehen: So ein Fauxpas wie bei der vergangenen Bundestagswahl 2021 sollte Armin Laschet, dem damaligen CDU-Kanzlerkandidaten, bei der NRW-Landtagswahl am 15. Mai nicht wieder passieren. Dass er seine beiden Stimmen der CDU gab, war wohl zu erwarten - jedoch hätte es bei der Stimmabgabe nicht für alle sichtbar sein dürfen. Laschet und seine Ehefrau Susanne hatten ihre Wahlzettel falsch gefaltet.
Das löste bundesweit Wirbel aus. Es wurde in Frage gestellt, ob die Stimme des damaligen CDU-Parteichefs bei der Wahl überhaupt gewertet werden dürfe, denn der falsch gefaltete Stimmzettel verstieß gegen das „Wahlgeheimnis“. Der Bundeswahlleiter stellte aber noch am Wahltag klar: „Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden.“ Gleichwohl gilt: falsch gefaltet soll ein Wahlzettel nicht in der Wahlurne landen.
Landtagswahl 2022: Wahlgeheimnis verpflichtet auch Wähler zur Geheimhaltung
Auch bei der Landtagswahl in NRW gilt: Das Wahlgeheimnis verpflichtet nicht nur den Staat, „Vorkehrungen zum Schutze der geheimen Stimmabgabe zu treffen“, heißt es in den Erläuterungen. Es verlangt auch von Wählerinnen und Wählern, die sich an der Wahl beteiligen, dass sie ihre Wahl geheim halten - im Wahllokal.
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Auch das Landeswahlgesetz NRW schreibt bei der Urnenwahl vor: „Der Wähler faltet den Stimmzettel in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist, und wirft ihn in die Wahlurne.“ Es darf auch niemand anderes diesen Stimmzettel in die Urne stecken. Hilfe ist nur dann statthaft, wenn ein Wähler „des Lesens unkundig ist“ oder eine Behinderung die Stimmabgabe erschwert.
Im Wahllokal: Wahlvorstand teilt bei „Fehlfaltung“ neuen Stimmzettel aus
Wer nun bei der Landtagswahl „den Laschet“ macht und nicht - wie der damalige CDU-Chef aus Gründen der Berichterstattung von einer Gruppe Fotografen so vor der Urne postiert wird, dass dem Wahlraum-Personal der Blick versperrt ist - der müsste vom Wahlvorstand beim Tritt an die Urne „zurückgewiesen werden“, sagt Landeswahlleiter Wolfgang Schellen auf Nachfrage: „Dies dient dazu, dass andere Wählende nicht beeinflusst werden. Kommt es zu einer Fehlfaltung, teilt der Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel aus“, sagt Schellen.
Was aber einmal in der Urne ist, wird nur für der Stimmauszählung herausgeholt, danach amtlich versiegelt aufbewahrt und darf nur „in wenigen bestimmten Fällen wieder geöffnet werden“, sagt Schellen: Falsch gefaltete Stimmzettel gehörten nicht dazu.
Laschet kann es besser - er hat es schon bewiesen!
Auch bei der Stimmabgabe aber wird noch ausgesiebt: Der Wählerwille muss „zweifelsfrei erkennbar“ sein, erklärt der Landeswahlleiter - ein dünnes Pünktchen auf dem Zettel könnte da zu dürftig sein. Mehr als zwei Kreuzchen auf dem Stimmzettel sind zudem Tabu. Auch hingeschriebene Kommentare oder Schmähungen gehören nicht auf den Zettel - es steht aber jeder und jedem frei, nur eines statt zweier Kreuzchen zu machen. Dann bleibt der Zettel gültig. Die Quote „ungültiger“ Stimmen lag bei den vergangenen beiden Landtagswahlen in NRW zwischen 1 und 1,5 Prozent, je nach Erst- oder Zweitstimme, teilte der Landeswahlleiter mit.
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Überhaupt hat der ehemalige NRW-Ministerpräsident Armin Laschet längst bewiesen, dass er es besser kann. Bei der Kommunalwahl 2020 etwa war Laschets Stimmabgabe im Wahllokal in Aachen ebenfalls von Fotografen dokumentiert worden (siehe Bild unten). Beanstandungen gab es keine, die Zettel waren sauber und korrekt gefaltet. Laschet trug zudem Corona-Maske. Die ist bei der Landtagswahl 2022 in den Wahllokalen diesmal übrigens nicht Pflicht. Das Tragen einer Coronamaske wird aber vom Landeswahlleiter empfohlen.
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