Essen. 70 Prozent der Grundsteuererklärungen in NRW sind fristgerecht eingegangen. Die Verpflichtung zur Abgabe bleibt weiter bestehen.
Rund 70 Prozent der Grundsteuererklärungen in Nordrhein-Westfalen sind fristgerecht bei den Finanzämtern eingegangen. Das seien 4,7 Millionen von 6,7 Millionen zu erwartenden Erklärungen, teilte die Oberfinanzdirektion (OFD) am Mittwoch mit. Über 90 Prozent davon seien digital abgegeben worden. Die Abgabefrist war in NRW am 31. Januar 2023 abgelaufen.
Grundsteuer: Nur Bayern hat die Frist verlängert
Die Rücklaufquote in NRW liegt damit unter dem Bundesdurchschnitt. Den gab das Bundesfinanzministerium am Mittwoch mit 74,54 Prozent an. In den vergangenen Tagen war die Zahl der abgegebenen Erklärungen merklich gestiegen. Als einziges Bundesland hat Bayern die Abgabefrist bis Ende April verlängert. Andere Länder schlossen sich dem nicht an.
Oberfinanzdirektion: Verpflichtung zur Abgabe bleibt bestehen
„Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern“, erklärte Oberfinanzpräsident Werner Brommund in der Mitteilung. Werde die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, würden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen.
Digital über das Online-Finanzamt Elster
Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibe aber dennoch bestehen, unterstrich er. Daneben habe die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes. Wer die Grundsteuererklärung noch abgeben muss, könne dies weiter digital über das Online-Finanzamt Elster erledigen.
Bis zum Ende der Abgabefrist, die nur in Bayern verlängert wurde, haben bundesweit rund drei Viertel der Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Mittwoch in Berlin mitteilte, wurden bis Dienstag bundesweit etwa 64,72 Prozent der Erklärungen elektronisch übermittelt, zudem seien geschätzt etwa 9,82 Prozent auf einem Papiervordruck eingegangen. Die Quote liege bei 74,54 Prozent.
In den vergangenen Tagen war die Zahl der abgegebenen Erklärungen merklich gestiegen. Bayern hatte die Abgabefrist bis Ende April verlängert. Andere Länder schlossen sich dem nicht an.
Im Falle der Nichtabgabe drohen Verspätungszuschläge und Zwangsgelder
Wer in den Ländern außer Bayern die Erklärung noch nicht eingereicht hat, soll nun ein Erinnerungsschreiben vom zuständigen Finanzamt bekommen. Im Falle der Nichtabgabe sind Verspätungszuschläge und Zwangsgelder möglich. Sollten säumige Eigentümerinnen und Eigentümer auch dann nicht reagieren, müssten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen.
Die Grundsteuererklärung für bundesweit über 35 Millionen bebaute und unbebaute Grundstück wurde den Eigentümern im Zuge der Grundsteuerreform erstmals überhaupt abverlangt. Vor allem das Verfahren ist seit Monaten hoch umstritten. Viele Bürgerinnen und Bürgern fühlen sich von dem mitunter komplizierten Fragenkatalog mit seinen zahlreichen Angaben zum Grundstück und zu Immobilien überfordert.
In NRW gilt das Bundesmodell
Als bisher einzige Landtagspartei hatte die FDP einen Gesetzentwurf für eine einfachere Umsetzung der Reform in NRW vorgelegt, der im Sommer jedoch keine Mehrheit fand. NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) hatte stets abgelehnt, am noch von der schwarz-gelben NRW-Vorgängerregierung durchgewunkenen so genannte Bundesmodell noch einmal Hand anzulegen.
Kommunen: Wir brauchen die Abgabe
Vor allem die Kommunen sind in großer Sorge, ob der Umbau des Grundsteuersystems noch fristgerecht gelingt. Nicht ohne Grund: Die Einnahmen aus der Kommunalabgabe der Bürger auf Grundstücke und Immobilien zählen zu den mit Abstand wichtigsten Finanzquellen der Städte und Gemeinden.
Die Grundsteuer muss in einem aufwendigen Verfahren bundesweit neu berechnet werden. Anlass ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018. Es verpflichtet den Gesetzgeber, die jahrzehntealten und völlig überholten Bewertungsgrundlagen von Grundstücken, Häusern und anderen Immobilien auf den aktuellen Stand zu bringen.
Grundsteuer wird ab 2025 neu erhoben
Für die Umsetzung der Reform müssen Finanzverwaltungen, Kommunen und die Eigentümer von bundesweit mehr als 35 Millionen Grundstücken an einem Strang ziehen. Gelingt das nicht, dürfen die Kommunen die Grundsteuer nach dem bestehenden System ab Januar 2025 nicht mehr erheben. In den Kommunalhaushalten brächen dadurch über Nacht Millionen-Einnahmen weg. (mit dpa)