An Rhein und Ruhr. Der Verband „Haus und Grund“ will gegen die neue Grundsteuer Klage erheben. Der Vorwurf: Sie sei ungerecht. Wieso der Wohnort entscheidend ist.

Noch gut einen Monat haben Eigentümer von Häusern oder Wohnungen Zeit für ihre Grundsteuererklärung. Inzwischen haben zahlreiche Eigentümer bereits den neuen Bescheid vom Finanzamt erhalten, nicht selten errechnet sich daraus eine deutlich höhere Steuer an die jeweilige Kommune. Daher formulieren derzeit zahlreiche Eigentümer einen Einspruch gegen den Bescheid, sie haben dazu nur einen Monat Zeit.

Beim Verband „Haus & Grund“ registriert man die Unruhe bei vielen Hausbesitzern. „Wir haben gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler Musterfälle gesammelt, um beim Bundesverfassungsgericht gegen die neue Grundsteuer Klage zu erheben“, sagt Erik Uwe Amaya als Verbandsdirektor vom Landesverband „Haus & Grund Rheinland Westfalen“.

Für Unmut unter den Mitgliedern sorgt die Frage nach der Steuergerechtigkeit. „Je nach Wohnort fällt die Grundsteuer höchst unterschiedlich aus, selbst wenn es sich um ein und dasselbe Haus handeln würde“, sagt Amaya. Schließlich ist der Hebesatz der jeweiligen Kommune der große Hebel für die Steuer.

Der Verband „Haus und Grund“ will Klage gegen die neue Grundsteuer einreichen.
Der Verband „Haus und Grund“ will Klage gegen die neue Grundsteuer einreichen. © dpa | Jens Kalaene

„Hebesatz ist auch ein Standortfaktor“

In Duisburg etwa beträgt der Hebesatz aktuell 855 Prozent, in Düsseldorf sind es 440 Prozent. Diese Hebesätze beschließen die Städte nicht willkürlich, sondern sie hängen von der jeweiligen finanziellen Situation der Kommune ab. Im Klartext: Das relativ „arme“ Duisburg ist quasi gezwungen, einen höheren Hebesatz zu verordnen als das eher „reiche“ Düsseldorf. „Gerecht und nachvollziehbar ist das nicht“, meint Amaya dazu. „Denn letztlich ist der Hebesatz auch ein entscheidender Standortfaktor. Dass Städte meist aus dem Ruhrgebiet da schlechter dastehen, dürfen nicht die Eigentümer in diesen Städten ausbaden und bezahlen“, sagt der Verbandsdirektor.

Sehr kritisch sieht man auch, dass die Angaben zur Modernisierung in der Grundsteuererklärung am Ende für den Eigentümer negativ zu Buche schlagen. Wer sein Haus gründlich saniert und instand hält, erhält eine höhere „Bewertung“ für das Objekt. Es ist also wertvoller geworden – und damit auch ein Grund für eine höhere Steuer. „Wenn der Staat will, dass Eigentümer modernisieren, auch mit Blick auf die Energie, dann dürfen sie dafür nicht durch eine höhere Grundsteuer bestraft werden“, so Amaya.

Die Politik nimmt sich der Thematik zu wenig an

Die Politik hat sich dieser Thematik seiner Meinung nach noch nicht wirklich angenommen. „Vielmehr wurde von der Politik stets betont, dass die Grundsteuer unterm Strich aufkommensneutral sein solle“, sagt er. „Und wir haben uns immer ein wertunabhängiges Modell gewünscht, was unbürokratisch und gerechter ist“, so Amaya.

Experten jedoch bezweifeln, dass es dazu kommen wird. Angesichts der vielen Kosten der öffentlichen Hand durch die Hilfspakete und den Krieg in der Ukraine dürfte es am Ende für alle teurer werden, befürchten Vertreter der Immobilienverbände.