Düsseldorf. Haben die Kliniken zu wenig Schutzkleidung gelagert? Es gibt gar keine klaren Vorschriften dazu, sagen sie und wehren sich.
Die Kliniken in NRW wehren sich gegen Vorwürfe von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), sie hätten sich schlecht auf das Coronavirus vorbereitet und es versäumt, sich mit ausreichend Schutzkleidung zu bevorraten. „Schutzkleidung ist eine Aufgabe der Arbeitgeber“, also auch der Krankenhäuser, hatte Laumann am Mittwoch gesagt. Diese Kritik sei „völlig unangemessen“, sagte ein Sprecher der Krankenhausgesellschaft NRW am Donnerstag dieser Redaktion.
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Es gebe nämlich keine konkreten Vorgaben, wie viel Schutzkleidung, zum Beispiel Masken oder Kittel, Krankenhäuser lagern müssten. Die Vorräte, die die Kliniken in NRW trotz des „leer gefegten“ Marktes angelegt hätten, reichten dennoch voraussichtlich mehrere Monate lang.
CDU-Politiker Hovenjürgen: „Gesundheitsämter müssen Kliniken überprüfen“
Josef Hovenjürgen, Generalsekretär der CDU in NRW, sieht die örtlichen Gesundheitsämter in der Pflicht, bei ihren Überprüfungen darauf zu achten, dass die Kliniken genügend Schutzkleidung lagern. „Die Hygiene-Überwachungspflicht der Gesundheitsämter erstreckt sich auch auf die Krankenhäuser“, so Hovenjürgen.
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Probleme haben die Kliniken aber auch an anderer Stelle: Nach diversen Diebstählen würden dort inzwischen Desinfektionsmittel oder Schutzmasken an möglichst sicheren Orten aufbewahrt, wie die Krankenhausgesellschaft erklärte. In vielen Kliniken seien Desinfektionsmittel-Spender von Unbekannten gestohlen worden. Obwohl manche Krankenhäuser – zum Beispiel in Essen – Besuchszeiten verkürzen oder ganz streichen, leide die Patientenversorgung in NRW derzeit nicht unter den Folgen der Corona-Krise, versicherte der Sprecher. Die Bevölkerung möge aber darauf achten, „Dass bei Anzeichen einer möglichen Erkrankung von Patientenbesuchen im Krankenhaus abgesehen werden sollte“.
Regeln für medizinisches Personal gelockert
Zufrieden ist die Krankenhausgesellschaft mit dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigten Verzicht auf die Personaluntergrenzen und auf zwei Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes. So müssen positiv auf Corona getestete Patienten ohne Symptomatik nicht mehr zwangsläufig stationär eingewiesen werden, und beim Management von Kontaktpersonen im medizinischen Bereich werde – in Absprache mit den zuständigen Behörden vor Ort – die Möglichkeit eingeräumt, von den derzeitigen RKI-Empfehlungen (14-tätige häusliche Quarantäne) abzuweichen.
An dieser Quarantänepflicht für medizinisches Personal war in den vergangenen Tagen viel Kritik geübt worden. Aachen hatte sich über diese RKI-Regeln hinweg gesetzt, weil es um die Funktionsfähigkeit von Krankenhäusern fürchtet, falls viele Ärzte und Pfleger in Quarantäne müssten. Auch NRW-Gesundheitsminister Laumann hatte auf eine Änderung der Vorschriften gedrungen.