Köln. 135 Tonbänder, 600 Stunden Gesprächsaufzeichnung: Ex-Kanzler Helmut Kohl fordert von einem Ghostwriter, der an der Entstehung seiner Memoiren mitgewirkt hat, die Herausgabe der kompletten Aufzeichnungen. Der Autor will sie aber behalten - weshalb sich jetzt ein Gericht mit der Sache befasst.
Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl kann 135 Tonbänder mit Gesprächen über sein Leben voraussichtlich behalten. Obwohl das Oberlandesgericht Köln am Freitag noch kein Urteil in dem Rechtsstreit über die Bänder sprach, stellte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte klar, dass die Berufung des Co-Autoren von Kohls Memoiren "wohl keine Aussicht auf Erfolg" habe.
Der Ghostwriter Heribert Schwan meint, dass die Bänder mit insgesamt 600 Stunden Gesprächsaufzeichnung ihm und nicht Kohl zustehen. Das Gericht will seine Entscheidung am 1. August verkünden. Schwan sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Wir gehen in die nächste Instanz." (dpa)