Düsseldorf. . Jahrelang haben die Politiker über mehr Transparenz bei Nebeneinkünften gestritten, nun haben sich Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP auf Regelungen für Nebeneinkünfte von Abgeordneten geeinigt. Extra-Einnahmen müssen künftig schon ab 1000 Euro im Jahr angezeigt werden.
Nach jahrelanger Diskussion haben sich die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP im NRW-Landtag am Dienstag auf neue Transparenzregeln für die Nebeneinkünfte von Abgeordneten verständigt. Die Parlamentarier müssen künftig Extra-Einnahmen zu ihren monatlichen Diäten von 10.726 Euro veröffentlichen. Die Bagatellgrenze, ab der Nebeneinkünfte im Internet nachlesbar sein müssen, liegt bei 536 Euro monatlich oder 6432 Euro pro Jahr.
Bislang mussten Landtagsabgeordnete ihre Nebeneinkünfte ab 12.000 Euro jährlich der Parlamentspräsidentin anzeigen. Allerdings wurden diese Angaben nicht veröffentlicht. Nach der Neufassung des Abgeordnetengesetzes werden die Abgeordneten deutlich „gläserner“.
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Laufende Einkünfte aus abhängiger, selbstständiger oder freiberuflicher Nebenbeschäftigung müssen schon ab 1000 Euro brutto im Jahr angegeben werden. Die Abgeordneten müssen in festgelegten Stufen eingruppieren, ob sie mehr als 1000, 2500, 5000, 10.000, 20.000, 40.000 oder 60.000 Euro nebenbei verdienen. Ab der obersten Stufe erfolgt die Angabe in 30.000-Euro-Schritten.
„Wir haben nichts zu verbergen“
Einkünfte aus Beraterjobs oder Aufsichtsratsmandaten sind auf Euro und Cent anzugeben. Anwälte und Ärzte unter den Abgeordneten müssen zwar Honorare ab 2000 Euro veröffentlichen, aber nicht Mandanten oder Patienten nennen. Die Beschäftigung von Verwandten bis zum dritten Verwandtschaftsgrad im Parlamentsbüro wird verboten. „Es ist ein klares Signal: Der Landtag ist transparent, wir haben nichts zu verbergen“, sagte Marc Herter, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion. Auch die Grünen, die eine Veröffentlichung von Nebeneinkünften ab dem ersten Cent gefordert hatten, sprachen von einem „guten Kompromiss“.
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Der Landtag hat seit Herbst 2012 um neue Transparenzregeln für die 237 Abgeordneten gerungen. Jeder vierte Parlamentarier geht einer Nebentätigkeit nach. Eigentlich sollten die schärferen Regeln längst in Kraft sein. Die Debatte über die üppigen Rednerhonorare des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück hatte die Forderung nach mehr Offenheit bei Nebeneinkünften neu angefacht. Experten rügten das System in NRW als besonders intransparent. Der Bundestag hatte seine Veröffentlichungsregeln 2013 nachgebessert.
CDU und FDP wehrten sich
Vor allem CDU und FDP, die mehr Freiberufler und Selbstständige auf die Abgeordnetenbänke schicken, fürchteten um Geschäftsgeheimnisse und Mandantenschutz. Man wolle kein reines Beamtenparlament provozieren, hieß es lange. Mit dem neuen Gesetz, das über die Regeln des Bundestags hinausgeht, könne die Union gut leben, erklärte nun der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Lutz Lienenkämper. Eine „breite Vertretung aller Bevölkerungsgruppen im Landtag“ bleibe möglich.
Auch Christof Rasche von der FDP bekräftigte, dass man sich weiterhin Abgeordnete wünsche, „die außerhalb ihres Mandats noch beruflich tätig sind“. Die Piratenpartei hatte sich wegen weitergehender Forderungen dem Kompromiss nicht angeschlossen.