Münster. . Haben Beamte mit hohen Einkommen ein Recht auf dieselben Gehaltserhöhungen wie die Angestellten im öffentlichen Dienst? Die Landesregierung sagt nein, die Entscheidung liegt jetzt bei den NRW-Verfassungsrichtern.
Unter großem öffentlichen Interesse hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof über die Klage gegen die umstrittene Nullrunde für viele Landesbeamte verhandelt. Der Sitzungssaal reichte am Mittwoch für den Andrang der Zuhörer nicht aus. Das Gericht ließ die Verhandlung über die Klage von 92 Landtagsabgeordneten von CDU, FDP und Piraten deshalb per Video in einen Nebenraum übertragen.
Das vom Landtag verabschiedete Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2013 und 2014 sieht die Übernahme der Lohnzuwächse im öffentlichen Dienst von jeweils knapp drei Prozent nur für die unteren Besoldungsgruppen bis A10 vor. Die Beamten der Stufen A11 und A12 erhalten ein Prozent mehr, alle darüber und die Richter gehen leer aus. Das Gericht wollte noch am Nachmittag mitteilen, wann es eine Entscheidung über die Klage verkünden wird.
Ist das "Abstandsprinzip" bei der Beamtenbesoldung gefährdet?
Im Kern dreht sich der Streit um die Frage, welche Kriterien die Landesregierung für ihre Entscheidung herangezogen hat und ob die verschiedenen Besoldungs-Gruppen unterschiedlich behandelt werden dürfen. Denn dadurch könnte das sogenannte Abstandsprinzip gefährdet sein.
Den Abgeordneten, darunter CDU-Fraktionschef Armin Laschet und der FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner, fehlt ein sachlicher Grund für die Abkopplung der Beamtengehälter, die das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2013 und 2014 vorsieht. Sie kritisieren, dass der angemessene Lebensstandard für Beamte nicht mehr gesichert sei und beziehen sich in ihrer Argumentation auf Entscheidungen des Bundesverfassungs- und -verwaltungsgerichts.
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Aber was bedeutet angemessen? Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD), der durch das Gesetz zusätzliche Kosten für das Land von 1,3 Milliarden Euro verhindert hat, widersprach auf Nachfrage der Richter. "Wir haben sehr genau hingeschaut. Die Nettolöhne haben sich sehr unterschiedlich entwickelt. Die unteren Besoldungsgruppen bei den Beamten werden durch höhere Lebenshaltungskosten und höhere private Krankenversicherungsbeiträge stärker getroffen. Deshalb haben wir hier ja auch den Abschluss des Öffentlichen Dienstes übernommen", sagte Walter-Borjans. Er hält es für vertretbar, dass die besser verdienenden Beamten und Richter auf einen Lohnzuwachs verzichten müssen. Außerdem sei der Tarifabschluss nur ein Kriterium unter vielen für die Bewertung der Beamtengehälter.
Die Verfassungsrichter um die Präsidentin Ricarda Brandts ließen zu keinem Zeitpunkt erkennen, in welche Richtung sie tendieren. Kritische Nachfragen mussten sich sowohl die Kläger als auch die Landesregierung gefallen lassen. (dpa)