Düsseldorf. . Juristen beschweren sich: Sie seien von der Lohnentwicklung abgekoppelt und würden zu wenig Lohn erhalten. Bei einem normalen Arbeitnehmer seien aus 1000 Euro Lohn seit 1983 bis heute 2087 Euro geworden, bei Richtern und Beamten nur 1724 Euro. Die Vereinigung hat eine Musterklageschrift formuliert.

Der Streit um die von der Landesregierung beschlossene doppelte Nullrunde für höher besoldete Beamte in Nordrhein-Westfalen zieht weitere Kreise. Neben den individuellen Klagen von Polizisten und Lehrern gegen das rot-grüne Besoldungsgesetz und der Anrufung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs durch CDU und FDP wirft nun die Vereinigung der Verwaltungsrichter grundsätzliche Fragen zur Vergütung im Öffentlichen Dienst auf.

Auch interessant

Nach Informationen dieser Zeitung hat die Vereinigung eine Musterklageschrift formuliert, die an diesem Donnerstag allen Verwaltungsrichtern zur Verfügung gestellt wird. Darin soll der Nachweis geführt werden, dass die Besoldung der Richter und Beamten in NRW in den vergangenen 30 Jahren regelrecht von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt wurde.

Die Zwänge des Haushalts

Das Einkommen der Richter und Beamten sei um rund 20 Prozent niedriger als es bei stetiger Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung sein dürfte. Bei einem normalen Arbeitnehmer seien aus 1000 Euro Lohn seit 1983 bis heute 2087 Euro geworden, bei Richtern und Beamten nur 1724 Euro. Dies liege „weit außerhalb des verfassungsrechtlich zulässigen gesetzgeberischen Ermessens bei der Festlegung der amtsangemessenen Besoldung“, heißt es in der Klageschrift.

Auch interessant

Das Bundesverfassungsgericht hatte die „allgemeine wirtschaftliche Entwicklung“ zum Maßstab für die Besoldungsentwicklung gemacht. Der Nettolohnindex des Statistischen Bundesamts ist auch Grundlage bei der regelmäßigen Diätenanpassung von Abgeordneten.

Die Düsseldorfer Landesregierung hat für die Jahre 2013 und 2014 aus Haushaltszwängen jedoch eine doppelte Nullrunde für Beamte ab Besoldungsstufe A12 beschlossen, was vor allem Lehrern, Richtern und einige Polizisten Reallohnverluste beschert.