Düsseldorf. . Haben Beamte mit hohen Einkommen ein Recht auf dieselben Gehaltserhöhungen wie die Angestellten im öffentlichen Dienst? Die Landesregierung sagt nein, nun entscheidet das Verfassungsgericht. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gab einen Hinweis, dass es teuer werden könnte für das Land.
Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen befasst sich am heutigen Mittwoch mit den umstrittenen Nullrunden für Beamte in höheren Besoldungsgruppen. Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2013 und 2014 sieht die Übernahme der Lohnzuwächse im öffentlichen Dienst von 2,65 und 2,95 Prozent nur für die unteren Besoldungsgruppen bis A10 vor. Die Beamten im Bereich A11 und A12 erhalten ein Prozent mehr, alle darüber müssen - wie die Richter - mit Nullrunden leben.
Das Land verhindert damit laut Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) zusätzliche Kosten von 1,3 Milliarden Euro. Die Regierung betont, dass andernfalls Stellenkürzungen drohen könnten. 92 Landtagsabgeordnete der Oppositionsparteien CDU, FDP und Piraten wollen jetzt von den obersten NRW-Richtern klären lassen, ob das Gesetz mit der Verfassung im Einklang steht. Eine Entscheidung wird am Mittwoch noch nicht erwartet.
Von den Nullrunden sind 5400 Richter und Staatsanwälte sowie 80 000 Lehrer und 2000 Polizisten betroffen. 50 000 Lehrer und 19 400 Polizisten bekommen 1 Prozent mehr Gehalt.
Spitzenverdienern wird zweijährige Nullrunde verordnet
Anders als bei Polizeioberkommissaren (A 7, 2305 Euro) oder Finanzamtsinspektoren, die bis Ende 2014 in zwei Schritten 2,65 und 2,95 Prozent Erhöhung erhalten und damit den gleichen Zuschlag wie Tarifangestellte, wird schon Lehrern an Grundschulen (A 12, 3558 Euro) ein magerer Zuwachs zugemutet. Spitzenverdienern unter den Landesbeamten wird die zweijährige Nullrunde verordnet. Die Landesregierung begründet das mit dem Schuldenverbot, dem die Länder ab 2020 unterworfen sind.
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Klaus Dauderstädt, der Chef des Deutschen Beamtenbundes,glaubt, dass die NRW-Landesregierung mit der Nullrunde verfassungswidrig handele. Und das Bundesverwaltungsgericht hatte diese Haltung mit einem Urteil zum Streikrecht bereits im Februar gestützt. In dem Urteil hieß es: „Die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern sind verfassungsrechtlich gehindert, die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung, die in den Tarifabschlüssen zum Ausdruck kommt, abzukoppeln.“ Die Leipziger Verwaltungsrichter bringen mit dem „politischen Spruch“, so Experten, nicht nur NRW in die Klemme. Mit Ausnahme von Bayern und Hamburg haben alle Länder Gehälter für höhere Beamte beschnitten – durch zeitlichen Aufschub, Staffelung oder Nullrunden, dem Extremfall. (dpa)