Griechische Lehrer haben vor einigen Jahren das Fortkommen eines ganzen Schülerjahrgangs auf ihr Gewissen geladen. Sie streikten Monate lang. Für die jungen Leute wurde es zum verlorenen Jahr.
Solche Beispiele müssen das Bundesverwaltungsgericht abgeschreckt haben. Zum stabilen Staatswesen gehört selbst in schwieriger wirtschaftlicher Zeit ein Kern von Beschäftigten, die es funktionsfähig halten. So haben die Richter ein Signal gegeben: Es bleibt vorerst beim Streikverbot für Beamte. Tatsächlich aber geht ihr Spruch aber wesentlich weiter.
Deutschland wird der Umbau seines Beamtenrechts nicht erspart. Der Staat muss prüfen, wie viele Beamte für seine Funktionen wirklich nötig sind. Es werden am Ende weniger sein. Und: Selbst „Nullrunden“ speziell für beamtete Staatsdiener sind in Zukunft nicht mehr erlaubt. Das Urteil hat Sprengkraft.