Leipzig/Frankfurt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entscheiden: Der salafistische Verein DawaFFM bleibt verboten. Schon im Februar vergangenen Jahres wurde der Verein nach mehreren gewaltsamen Ausschreitungen bei Demonstrationen in Solingen und Bonn verboten.
Der salafistische Verein DawaFFM bleibt verboten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Das vom Bundesinnenministerium verfügte Verbot des Vereins und seiner Jugendorganisation sei rechtens, urteilten die obersten Verwaltungsrichter.
Der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte das in Frankfurt ansässige Missionierungsnetzwerk und seine Jugendorganisation im Februar 2013 nach mehreren gewaltsamen Ausschreitungen bei Demonstrationen in Solingen und Bonn verboten. Der 6. Senat stützte die Auffassung des Ministeriums, wonach DawaFFM gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen die Völkerverständigung arbeitet. (dpa)