Berlin. Die Opposition will den Whistleblower Edward Snowden für eine Aussage nach Deutschland holen. Die Regierung lehnt das in einer Stellungnahme für den NSA-Ausschuss aber ab. Mit dem Nein wollen sich die Grünen nicht abfinden.
Die Bundesregierung lehnt laut Medienberichten eine Befragung des US-Geheimdienstenthüllers Edward Snowden durch den NSA-Untersuchungsausschuss in Deutschland ab. Das Gremium hatte die Bundesregierung bis zu diesem Freitag um eine Stellungnahme gebeten, ob und unter welchen Umständen eine Vernehmung des ehemaligen NSA-Mitarbeiters möglich wäre. Mehrere Medien berichteten am Mittwoch vorab, die Regierung sei bei der Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass Snowden aus politischen und rechtlichen Gründen nicht nach Deutschland einreisen könne.
Im vergangenen Sommer war bekanntgeworden, dass der US-Geheimdienst NSA und andere ausländische Nachrichtendienste im großen Stil deutsche Daten abgeschöpft haben. Snowden hatte geheime Dokumente der National Security Agency (NSA) an Journalisten übergeben und die Affäre damit ins Rollen gebracht. Der Ausschuss soll die Vorgänge nun aufarbeiten.
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Die USA suchen Snowden per Haftbefehl, vorübergehend hat er Asyl in Russland. Die Opposition will ihn für eine Aussage nach Deutschland holen. Die Bundesregierung hatte das bisher immer zurückgewiesen. In dem Gutachten legt sie nun eine längere Begründung dafür vor.
Die Regierung argumentiert laut "Bild am Sonntag", die USA seien ein Rechtsstaat, es gebe dort einen gültigen Haftbefehl gegen Snowden, zudem bestehe ein Auslieferungsabkommen mit den Amerikanern. Auch Schutz durch Asyl komme für Snowden nicht infrage, weil der Amerikaner juristisch betrachtet kein politisch Verfolgter sei, sondern ein Straftäter.
Vernehmung würde "Interessen der Bundesrepublik gefährden"
NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" berichteten, in dem 27-seitigen Entwurf für die Stellungnahme heiße es, eine Vernehmung Snowdens in Deutschland würde die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik erheblich gefährden. Es wäre "sehr wahrscheinlich mit schweren und dauerhaften Belastungen des Verhältnisses zu den Vereinigten Staaten von Amerika zu rechnen". Zu befürchten sei auch, dass die USA die nachrichtendienstliche Kooperation mit Deutschland "zumindest vorübergehend" einschränken könnten. Vor diesem Hintergrund müsse das Interesse des Ausschusses hinter das Staatswohl treten. Eine Vernehmung Snowdens in seinem russischen Asyl halte die Regierung dagegen für möglich.
Das Innenministerium, das mit Unterstützung anderer Ressorts für die Stellungnahme zuständig ist, erklärte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, die Meinungsbildung innerhalb der Regierung sei noch nicht abgeschlossen und der Bericht noch nicht an den Ausschuss zugestellt.
Ausschussvorsitzender will Regierungsbericht abwarten
Der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU) sagte der dpa, ihm liege das Gutachten noch nicht vor. Er betonte aber: "Wenn die Regierung tatsächlich zu dem Schluss kommt, dass eine Befragung in Deutschland nicht möglich ist, dann ist das Thema Snowden für mich noch nicht erledigt." In dem Fall sei eine Anhörung per Video vorstellbar - und je nach deren Verlauf - auch eine spätere Vernehmung Snowdens in Russland. Sensburg betonte aber, über das weitere Vorgehen werde erst entschieden, sobald der Regierungsbericht vorliege. Der CDU-Politiker versprach, das Gutachten direkt am Freitag an die Obleute des Ausschusses weiterzuleiten.
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Am Freitag ist Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu Besuch in den USA. Die deutsch-amerikanischen Beziehungen haben durch die NSA-Affäre sehr gelitten. Die Amerikaner wären wenig erfreut, wenn Snowden für eine Vernehmung nach Deutschland käme. SPD und Union hatten mit ihren Stimmen im Untersuchungsausschuss dafür gesorgt, dass die Entscheidung über eine Snowden-Vernehmung bis nach dem USA-Besuch der Kanzlerin vertagt wurde.
Hans-Christian Ströbele, der für die Grünen in dem Gremium sitzt, sagte der dpa mit Blick auf das Gutachten, die Regierung wolle wohl bezwecken, dass US-Präsident "Barack Obama nicht schimpft, wenn die Kanzlerin ihn besucht". Ströbele kündigte an, in der nächsten Ausschusssitzung am 8. Mai den Antrag auf eine Snowden-Vernehmung in Berlin zur Abstimmung zu stellen. Danach sei die Regierung gefordert, dies möglich zu machen. "Wenn sich die Bundesregierung verweigert, wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen." (dpa)