Essen. Viele Parteien setzen vor der Europawahl auf Werbespots im Fernsehen. Nicht jeder Spot erfüllt die Maßgaben des guten Geschmacks, doch über die Inhalte entscheiden die Parteien selbst. Die Sender haben kaum Handlungsmöglichkeiten, nur in Extremfällen können sie die Ausstrahlung eines Spots ablehnen.
Im Vorfeld der Europawahl am 25. Mai schalten viele Parteien Werbespots im Fernsehen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.
Welche Parteien dürfen Werbespots senden?
Im ZDF-Staatsvertrag steht: Jede Partei, für die mindestens ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist, hat Anrecht auf eine angemessene Sendezeit. Ähnliche Regelungen ergeben sich aus den Landesrundfunkgesetzen für das Erste und die Dritten.
Kompliziert ist es bei Parteien, die nur in einigen Wahlkreisen antreten. So sieht das Landesmediengesetz NRW vor, dass Parteien nur dann einen Anspruch auf Sendezeit im Fernsehen haben, wenn sie in einem Sechstel aller Wahlkreise antreten.
Dürfen die Sender Spots aus inhaltlichen Gründen ablehnen?
Generell nein. Die Parteien sind weitgehend frei darin, was sie in den Spots zeigen. Selbst verfassungsfeindliche Aussagen sind nicht in jedem Fall ein Grund für einen Sender, die Ausstrahlung eines Spots zu verweigern. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon 1978 entschieden.
Auch interessant
Damals hatten Kleinparteien geklagt, weil sich die ARD geweigert hatte, ihre Spots auszustrahlen. Die Richter urteilten: Nur bei einem „evidenten und ins Gewicht fallenden Verstoß gegen allgemeine Normen des Strafrechts“ dürfe der Sender die Ausstrahlung ablehnen.
Zur anstehenden Europawahl im Mai lehnte die ARD die Ausstrahlung eines Werbespots von ProNRW ab, bis die rechtsextreme Partei den Film entschärfte. Die Sender weisen regelmäßig zu Beginn der Spots daraufhin, dass für die Inhalte ausschließlich die Parteien verantwortlich sind.
Wie viele Spots dürfen die Parteien senden?
Anspruch auf Werbespots im Fernsehen haben grundsätzlich nicht nur Parteien, die bereits im Parlament vertreten sind, sondern auch Parteien und politische Gruppierungen, die dort erst hin wollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings mehrfach betont, dass sich die zur Verfügung gestellte Sendezeit nach der Bedeutung der Parteien richtet. Großen Parteien wie SPD und CDU steht mehr Sendezeit zu als Kleinparteien.
Polit-Prominenz und Schnurrbart-Bingo auf Wahlplakaten
Die Spots dürfen nicht länger als anderthalb Minuten lang sein.
Müssen die Parteien für die Sendezeit bezahlen?
Im Privatfernsehen müssen die Parteien für den Sendern den Selbstkostenpreis für die Sendezeit bezahlen: 35 Prozent dessen, was kommerzielle Werbekunden zahlen müssten.
Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern ist die Ausstrahlung für die Parteien kostenlos. Lediglich die Produktion des Beitrags müssen die Parteien finanzieren.
Auch interessant
Was ist mit den Spots von Spaßparteien?
Die Satirepartei "Die PARTEI" versteigerte ihren Werbespot zur Bundestagswahl 2005 meistbietend bei Ebay und kaufte ihn anschließend zurück, weil eine Fluggesellschaft ihr 25.000 Euro dafür bot, im Spot erwähnt zu werden. Der Spot wurde gesendet.
Dagegen scheiterte die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands mit dem Versuch, einen Spot zeigen zu lassen, in dem nach Medienangaben "Menschen Bier trinken, Hundefutter essen, sich gegenseitig Bierdosen auf den Kopf schlagen und mit einer Axt einen Computer traktieren“. Das ZDF und später auch das Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz sahen in dem Spot eine Jugendgefährdung.