Düsseldorf. . Die NRW-Verbraucherzentrale (VZ) warnt vor gravierenden Mängeln im „Kleingedruckten“ vieler Fernbuslinien. „In mehr als 100 Klauseln haben wir Abenteuerliches entdeckt“, sagte VZ-Vorstand Müller am Mittwoch bei der Vorstellung des Jahresberichts. In NRW betreiben 40 Unternehmen mehr als 200 Linien.
Vor gravierenden Mängeln im „Kleingedruckten“ zahlreicher Fernbuslinien warnt die NRW-Verbraucherzentrale (VZ). „In mehr als 100 Klauseln haben wir Abenteuerliches entdeckt“, sagte VZ-Vorstand Klaus Müller am Mittwoch bei der Vorstellung des Jahresberichts in Düsseldorf.
So wurde in Einzelfällen die Erstattung des Fahrpreises bei Nichtantritt ausgeschlossen, obwohl der Busunternehmer beim Verkauf des Platzes an einen anderen Fahrgast dazu verpflichtet wäre. In NRW betreiben nach dem Start der Fernbusse 2013 insgesamt 40 Unternehmen mehr als 200 Linien.
Auch bei Fahrplanänderungen von bis zu zwei Stunden wurde laut Verbraucherzentrale in einem Fall Schadensersatz verwehrt. Einzelne Unternehmen beschränkten die Haftung auf 1000 Euro – obwohl das Gesetz eine Haftung bis 1200 Euro pro Gepäckstück vorschreibt.
Neun Betreiber hat die Verbraucherzentrale abgemahnt
Die Werbung mit Bordtoiletten und Klimaanlagen sei durch den Ausschluss der Mängelhaftung für technische und sanitäre Anlagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterlaufen worden, sagte Müller. Wer mit den günstigen Bussen fahren will, sollte aus Sicht Müllers genau hinschauen, ob das Angebot „fair, gerecht und gesetzestreu“ sei.
Insgesamt neun Betreiber hat die Verbraucherzentrale abgemahnt – hier liegen Unterlassungserklärungen der Firmen vor. Vier Busunternehmen droht die VZ mit Klage, falls eine letzte Frist zur Nachbesserung nicht eingehalten wird.
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Der Geschäftsführer des Verbandes der NRW-Omnibusunternehmen, Johannes Krems, äußerte sich überrascht über die massive Kritik. Bundesweit habe es 2013 gerade 30 Beschwerden gegeben, sagte Krems unserer Redaktion. Eine Schlichtungsstelle sei eingerichtet.
Auch Flugreisen in der Kritik
Im Jahresbericht 2013 kritisierte die Verbraucherzentrale auch überzogene Anzahlungs-Forderungen führender Reiseveranstalter zwischen 25 und 100 Prozent. In mehreren Fällen hatten Gerichte geurteilt, dass der komplette Flug- oder Reisepreis nicht bereits bei Buchung Monate vor Reiseantritt verlangt werden darf.
Die Verbraucherzentrale wirbt für eine gesetzliche Regelung, wonach der Flugpreis frühestens 30 Tage vor Abreise fällig wird. Eine Anzahlung solle es nur dann geben, wenn die Fluggesellschaft eine Insolvenzversicherung nachweisen kann, sagte Müller.
Bei Telefonwerbung Zusammenarbeit mit LKA
Erfolgreich hat die Verbraucherzentrale mit dem Landeskriminalamt (LKA) zusammen gearbeitet und unerlaubte Telefonwerbung und kriminelle Machenschaften bei Kaffeefahrten aufgedeckt. Außerdem wurden unseriöse Schlüsseldienste enttarnt.
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Fast 40 Prozent der Rechtsberatungen drehten sich um die Kündigung von Verträgen sowie nicht nachvollziehbare Rechnungen von Telefonanbietern. Insgesamt besuchten 850.000 Kunden die 59 Verbraucherzentralen in NRW.
VZ-Vorstand Müller kündigte ein möglichst flächendeckendes Netz der Verbraucherzentralen in NRW an. 2013 waren neue Beratungsstellen in Lennestadt, Lippstadt, Soest, Schwerte und Dülmen eingerichtet worden. In Witten ist 2014 eine weitere Verbraucherberatung geplant. Müller selbst wechselt in wenigen Tagen als Bundesvorsitzender der Verbraucherzentralen nach Berlin.