Berlin. . Er ist ein zentrales Projekt der großen Koalition, lange wurde zäh darum gerungen. Künftig sollen Millionen Bürger dank 8,50 Euro Mindestlohn mehr Geld in der Tasche haben. Die Wirtschaft sieht dadurch allerdings Jobs in Gefahr – doch nun steht das Paket. Und das Kabinett wird es noch vor Ostern beschließen.
Gestritten wird über das große Koalitionsprojekt schon länger, jetzt werden die Mindestlohn-Pläne endlich konkret: Von der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro ab nächstem Jahr wird es kaum Ausnahmen geben – nur Jugendliche unter 18 Jahren, Langzeitarbeitslose beim Wiedereinstieg, Auszubildende und Ehrenamtliche sollen ausgenommen bleiben.
Das geht aus dem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hervor, der in zwei Wochen vom Kabinett beschlossen werden soll. „Der Mindestlohn kommt pünktlich zum 1.1. 2015 und ohne Branchen-Ausnahmen“, sagte Nahles.
Zuvor hatten die drei Parteichefs der Koalition im Grundsatz grünes Licht gegeben. Die Grundlinien seien Konsens, hieß es danach. SPD-Chef Sigmar Gabriel erklärte, von den Regelungen profitierten vier Millionen Menschen.
Keine offenen Grundsatzfragen
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Unionsfraktionschef Volker Kauder sagte der WAZ, es gebe noch einige offene Fragen, die aber nicht zu einem grundsätzlichen Streit führen müssten. Kauder will Ausnahmen für Saisonarbeiter, Teile der Union plädieren dafür, die Altersgrenze erst bei 21 oder 23 Jahren festzulegen. „An der Altersgrenze wird das Gesetz nicht scheitern“, stellte Kauder aber klar.
Ein überraschendes Zugeständnis der Arbeitsministerin ist die Regelung für Langzeitarbeitslose: Für sie gilt der Mindestlohn im ersten halben Jahr der Wiederbeschäftigung nicht, wie bisher kann es aber als Ausgleich Lohnkostenzuschüsse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geben. Nahles sagte, damit sollten Nachteile für Arbeitslose vermieden und „Brücken gebaut“ werden.
Tarifverträge können geringere Bezahlung sichern
Alle Branchen, die noch Probleme durch den Mindestlohn sehen, will die Regierung auf die Möglichkeit verweisen, über Tarifverträge bis Ende 2016 unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro zu bleiben.
Der Streit um die Gesetzespläne geht aber weiter: Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt sämtliche Ausnahmen, auch für Jugendliche, als „rechtlich unzulässig“ ab. „Eine solche Ungleichbehandlung verstößt gegen das Grundgesetz“, sagte der designierte DGB-Chef Reiner Hoffmann.
Die Arbeitgeberverbände nennen die Grenze von 18 Jahren dagegen „verhängnisvoll“, sie fordern eine Anhebung auf 21 Jahre: Junge und nicht ausbildungsfähige Menschen würden zu 8,50 Euro keine Arbeit finden. Die SPD lehnt diese Änderung aber strikt ab.