Düsseldorf. . Die Senioren-Union beklagt eine wachsende Ausgrenzung in der Gesellschaft und fordert ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz. Der Chef der NRW-Senioren-Union, Leonhard Kuckart, sieht in Forderungen nach Fahreignungstests für 65-Jährige den Versuch, „ältere Menschen am Steuer quasi zu entmündigen“.
Die Älteren beklagen eine zunehmende Ausgrenzung in der Gesellschaft und fordern ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz. Der Chef der NRW-Senioren-Union, Leonhard Kuckart, sieht in Forderungen nach obligatorischen Fahreignungstests für Ältere den Versuch, „ältere Menschen am Steuer quasi zu entmündigen“. Auch Steuerformulare, die nur noch im Internet angefordert werden könnten, zeugten von einer mangelnden Rücksichtnahme auf Senioren, sagte Kuckart unserer Zeitung.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gehört nur jeder zehnte Hauptverursacher eines Pkw-Unfalls der Altersgruppe 65 bis 75 Jahre an. „Dagegen ist der Anteil der 18- bis 24-Jährigen mit 22,7 Prozent mehr als doppelt so hoch“, sagte Kuckart. Der Bundesvize der Senioren-Union bedauerte die allgemeine Einstellung zu Älteren.
Ab 70 wird es schwierig Kredite zu bekommen
Immer noch sei es für über 70-Jährige schwierig, einen Bankkredit zu bekommen, da das Ausfallrisiko bei älteren Menschen höher sei. Auch der Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung ist oft nur bis zum Alter von 65 oder 70 Jahren möglich.
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Private Zusatz-Pflegeversicherungen werden häufig nur Menschen bis 65 angeboten. Auch bei Auslandskrankenversicherungen setzen einzelne Versicherer eine Altersgrenze beim Abschluss von 65, 70 oder 75 Jahren.
Der Sozialverband VdK beklagte sogar, dass Senioren zu selten eine Reha-Behandlung verschrieben werde. Auch Herz- und Kreislauferkrankungen würden nicht in jedem Fall so kostenintensiv behandelt wie bei jüngeren Patienten, glaubt der Sozialverband.
Der Antidiskriminierungsverband Deutschlands sieht ebenfalls Benachteiligungen Älterer. Dies gelte, wenn in Stellenanzeigen Personen mit über 40 Jahren nahegelegt werde, auf eine Bewerbung zu verzichten.
Rückbau der altersgerechten Wohnung auf eigene Kosten
Diskriminierung liege auch vor, wenn ein Rollstuhlfahrer ohne Begleitung der Besuch eines Musicals verwehrt werde. Kuckart kritisierte die täglichen Benachteiligungen von Senioren im Alltag. So müsse ein älterer Mieter, der seine Wohnung auf eigene Kosten altengerecht umgerüstet hat, beim Auszug meist alles zurückbauen. „Das ist doch verrückt beim Bedarf an altengerechten Wohnungen“, sagte Kuckart.
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Die Senioren-Union forderte, dass im Grundgesetz ausdrücklich betont werden müsse, dass Alter kein Unterscheidungsmerkmal sein dürfe bei der Beurteilung eines Menschen. Artikel 3 des Grundgesetzes könne ergänzt werden, dass niemand wegen seines Alters benachteiligt oder bevorzugt werden dürfe.
Für sinnvoll hielte Kuckart auch eine Änderung der Geschäftsordnung der Bundesregierung, wonach jedes Gesetz auf den Prüfstand gestellt werden müsse, dass es nicht zu Lasten älteren Menschen geht.