Berlin. Die Große Koalition will die Bezüge der Bundestagsabgeordneten auf über 9000 Euro anheben. Die Diäten sollen in zwei Schritten um jeweils 415 Euro auf 9082 Euro steigen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD am Montag in Berlin gebilligt.
Die Spitzen der großen Koalition haben sich auf eine Diäten-Erhöhung geeinigt. In zwei Schritten sollen die Bezüge der Bundestagsabgeordneten am 1. Juli und 1. Januar 2015 um jeweils 415 Euro auf dann 9082 Euro steigen, wie aus dem von den Fraktionsvorständen von Union und SPD am Montagnachmittag gebilligten Gesetzentwurf hervorgeht. Damit hätten die Abgeordneten etwa das Niveau von Richtern erreicht. Dies hatte auch eine Kommission vorgeschlagen, die der Ältestenrat des Parlaments im November 2011 eingesetzt hatte. Die Mehrkosten beziffert die Unionsfraktion auf 1,7 Millionen Euro in diesem Jahr und 3,5 Millionen Euro im Jahr 2015.
Von 2016 an sollen die Diäten demnach an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt werden. Sie sollen dann jeweils zum 1. Juli auf der Basis der vom Statistischen Bundesamt berechneten Verdienstentwicklung für Beschäftigte steigen. Ab der nächsten Legislaturperiode solle der Bundestag über die Beibehaltung der automatischen Erhöhung abstimmen, hieß es. Abstimmungen über jede einzelne Erhöhung sollten damit entfallen.
Die Alterversorgung der Abgeordneten soll sich dagegen nur wenig ändern. So wird das maximale Versorgungsniveau auf 65 (bisher 67,5) Prozent der Bezüge begrenzt. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD informierten am Abend ihre Kollegen von Grünen und Linkspartei. Der Gesetzentwurf soll nach Angaben aus den Regierungsfraktionen wahrscheinlich bereits am Dienstag in der Fraktion besprochen und noch in dieser Woche in den Bundestag eingebracht werden.
Große Koalition will Bestechung von Abgeordneten erschweren
Nach jahrelangem Hin und Her will die schwarz-rote Koalition endlich die Regeln gegen Abgeordnetenbestechung verschärfen. Künftig solle Bestechung und Bestechlichkeit von Parlamentariern mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf billigte am Montag der Vorstand der Unionsfraktion. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet. Schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung sind Voraussetzung für die seit Jahren ausstehende Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption.
Nach den Angaben soll künftig gelten: Wer als Abgeordneter oder Ratsmitglied einen "ungerechtfertigten Vorteil" für sich oder Dritte fordere und dafür im Rahmen seines Mandats "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung" vornehme oder unterlasse, solle mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden können. Nicht als Vorteile sollen in diesem Zusammenhang die Übernahme von politischen Mandaten oder Funktionen sowie die Annahme von gesetzlich erlaubten Parteispenden gelten. Bisher macht sich ein Abgeordneter nur strafbar, wenn er seine Stimme bei einer konkreten Abstimmung "verkauft".
Noch im April hieß es: kein Handlungsbedarf
Union und FDP hatten eine Verschärfung noch im April vergangenen Jahres mit dem Argument verhindert, dass es mangels nennenswerter Fälle keinen Handlungsbedarf gebe.
Die Bundesrepublik wurde wegen ihrer zögerlichen Haltung bei der Regelung der Abgeordnetenbestechung wiederholt kritisiert. 165 Staaten haben das UN-Abkommen bereits ratifiziert. Deutschland befinde sich in der Gesellschaft des Sudans, Syriens oder Nordkoreas, lautete bislang die Kritik von SPD und Grünen. (rtr/dpa)