Düsseldorf. . Jeder vierte Abgeordnete im nordrhein-westfälischen Landtag hat einen Nebenjob. Bislang müssen die Parlamentarier ihre Einkünfte aus diesen Tätigkeiten nicht veröffentlichen - das soll sich nun ändern. Die Fraktionen starten einen neuen Anlauf, um für mehr Transparenz zu sorgen. Ursprünglich hatte man sich schon bis zum vergangenen Sommer auf eine Regelung einigen wollen.
Das Jahr ist vorbei – geschehen ist nichts. Dabei wollte sich der Düsseldorfer Landtag spätestens bis vergangenen Sommer auf neue Transparenzregeln für seine 237 Abgeordneten verständigt haben. Das jedenfalls hatte Präsidentin Carina Gödecke (SPD) als ihr Ziel ausgegeben. Zu vollmundig, wie sich herausstellt. Denn welcher Parlamentarier – außer seinen monatlichen Diäten von 10.726 Euro – wo und wieviel mit Nebentätigkeiten zusätzlich kassiert, bleibt für die Bürger in Nordrhein-Westfalen ein Rätsel. Jetzt unternehmen die Fraktionen einen neuen Anlauf, um mehr Klarsicht herzustellen.
Als im Herbst 2012 die öffentliche Schelte über Peer Steinbrücks üppige Rednerhonorare losbrach und den Wahlkampfstart des SPD-Kanzlerkandidaten ruinierte, wurde auch im Landtag der Ruf nach dem gläsernen Abgeordneten unüberhörbar. Denn bisher existiert dieses Idealbild eines Volksvertreters nicht einmal auf dem Papier: Extra-Einnahmen neben dem Mandat müssen der Präsidentin nur gemeldet werden, wenn sie 12 000 Euro im Jahr übersteigen. Zudem werden die Angaben streng vertraulich behandelt. Sie verschwinden im Stahlschrank.
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Bestehendes System gilt als nicht transparent
Längst rügen Experten dieses System als intransparent. „Die Zulassung eines Doppelberufs ist ein großes Privileg“, monierte der Parteienforscher Hans Herbert von Arnim in einer Anhörung des Landtags. Im Gegenzug müssten sich voll alimentierte Abgeordnete auch verschärfte Kontrollregeln gefallen lassen. Für den Rechtswissenschaftler Christoph Gusy geht es um die „Vermeidung von Korruptionsverdacht“, wenn Nebeneinkünfte offengelegt werden. Und aus Sicht von „Transparency International“ kann mehr Durchblick für die Bürger helfen, den Vertrauensschwund gegenüber Politikern zu mindern.
Jeder vierte Abgeordnete hat einen Nebenjob
Im Landtag am Rhein hat jeder vierte Abgeordnete einen Nebenjob. Mandate in der Kommunalpolitik, etwa im Stadtrat oder Kreistag, fallen nicht darunter. Einige Juristen halten die gültige Regelung im Bundestag für ein Modell, an dem sich auch das Landesparlament orientieren könnte. In Berlin müssen nach einem Zehn-Stufen-Modell die Bezüge für jede einzelne Tätigkeit veröffentlicht werden, sobald sie höher liegen als 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr. Nachzulesen sind sie im amtlichen Handbuch des Bundestags.
Die FDP hegt Sympathien für das Bundestagsmodell. Die Liberalen wollen sich größerer Transparenz nicht verschließen und erwarten, dass bis spätestens Februar durch die rot-grünen Mehrheitsfraktionen wieder mehr Zug in die Nebeneinkünfte-Debatte gebracht wird. „Wir sind gesprächsbereit und warten darauf, dass ein Vorschlag auf dem Tisch liegt, den wir in den Fraktionen besprechen können“, sagt FDP-Fraktionsgeschäftsführer Christof Rasche.
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Den Grünen im Landtag genügt ein Stufenmodell wie im Bundestag nicht. „Wir wollen die komplette Offenlegung vom ersten Cent an, wie es unsere Abgeordneten schon jetzt auf unserer Homepage praktizieren“, fordert Fraktionsgeschäftsführerin Sigrid Beer. Auch die Piraten sind dafür. Beers SPD-Kollege Marc Herter möchte sich öffentlich nicht auf Zahlen festlegen. Seiner Fraktion gehe es vor allem darum, „dass mögliche Interessenskonflikte aufgedeckt und Unschärfen auf ein Minimum begrenzt werden“.
Bagatellgrenzen im Gespräch
Einige Wissenschaftler schlagen „Bagatellgrenzen“ für Einnahmen durch Nebenjobs vor. CDU und FDP favorisieren eine Sonderregelung, die es etwa Ärzten oder Rechtsanwälten ermöglichen würde, Daten ihrer Patienten oder Mandanten zu schützen. Das wiederum geht Rot-Grün zu weit. Sie lehnen eine Tabuzone für bestimmte Branchen ab. Es dürfe „keine grundsätzliche Ausnahme für Freiberufler“ geben, sagt Herter.
Noch im ersten Quartal des neuen Jahres wollen die Fraktionen eine Lösung im Konsens erzielen. Doch erscheint fraglich, ob das gelingt. Zwar gibt sich Herter „unverwüstlich optimistisch“. Notfalls könnten SPD und Grüne das Abgeordnetengesetz aber am Ende auch mit eigener Mehrheit ändern.