Berlin. Viele Abgeordnete im Bundestag haben lukrative Nebeneinkünfte. Vor allem Anwälte und “Vortragskünstler“ verdienen kräftig hinzu. Knapp 30 Prozent der Parlamentarier haben laut einer Studie Nebeneinkünfte über der Bagatellgrenze. Die Privilegierten seien quasi eine eigene Fraktion.
Beinahe jeder dritte Bundestagsabgeordnete verdient nach einer Studie neben seinem Mandat kräftig hinzu. 188 Volksvertreter dieser Wahlperiode erzielten in den vier Jahren nennenswerte Nebeneinkünfte von insgesamt schätzungsweise 32 Millionen Euro, wie eine am Samstag veröffentlichte Studie der Otto-Brenner-Stiftung der IG Metall ergab. Rein rechnerisch wären dies pro Parlamentarier mehr als 42 000 Euro jährlich.
Die Gesamtsumme entspreche dem Verdienst von etwa 80 Abgeordneten aus Diäten - also etwa dem, was Abgeordnete einer kompletten kleinen Fraktion einnehmen. Abgeordnete der schwarz-gelben Koalition sind den Angaben zufolge nebenberuflich deutlich erfolgreicher als die der Opposition: Hohe Nebeneinkünfte über der Bagatellgrenze von 1000 Euro im Monat beziehungsweise 10 000 Euro im Jahr würden "zumindest zu 70 Prozent" von Vertretern der Regierungsfraktionen generiert, insbesondere von Anwälten, heißt es in der Studie, über die zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte.
Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro werden erfasst
Die große Mehrheit der Abgeordneten geht Nebentätigkeiten nach, manche Abgeordnete üben den Angaben zufolge zehn und mehr Nebentätigkeiten aus. Aber nur eine Minderheit von Abgeordneten verdiene dabei, heißt es. Der Bundestag weist auf seiner Internetseite Nebentätigkeiten und unterschiedliche Aktivitäten der aktuell 620 Abgeordneten neben dem Mandat aus.
Von der nächsten Wahlperiode an müssen Bundestagsabgeordnete Nebeneinkünfte detaillierter offenlegen - in zehn statt drei Stufen, bis hin zu Einnahmen von mehr als 250 000 Euro. Forderungen nach Veröffentlichung auf Euro und Cent fanden keine Mehrheit im Plenum.
Derzeit werden einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro erfasst, in der zweiten Stufe Einkünfte bis 7000 Euro und schließlich Einnahmen darüber. Die Pflichtangaben werden auf der Bundestags-Internetseite jeweils mit den Abgeordneten-Biografien veröffentlicht.
Kritik an der "sechsten Fraktion" der Privilegierten
In der Studie wird kritisiert, dass Abgeordnete mit sehr hohen Nebeneinkünften privilegiert seien. Sie verschafften sich ein höheres Einkommen als ihre Parlamentskollegen und bildeten - quasi als sechste Fraktion - eine eigene Klasse von Abgeordneten. Zudem könne ausgerechnet das Kerngeschäft - nämlich Reden und Vorträge vor Publikum - zur bezahlten Nebentätigkeit erklärt werden.
Dieses Kerngeschäft sei durch die Diäten bereits abgegolten. Durch Honorare für Vorträge werde es doppelt bezahlt. Auf diese Weise schlage eine kleine Minderheit von insgesamt 32 Abgeordneten aus der Wahl zum Abgeordneten zusätzlich privaten Gewinn. (dpa)