Berlin. . Der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport hat im Streit mit der Stiftung Warentest einen weiteren Etappensieg errungen. Im Streit um die Bewertung des Aromas in einem Schokoladen-Test hat das Landgericht München am Montag eine einstweilige Verfügung gegen die Tester aufrecht erhalten.
Die Stiftung Warentest hat vor dem Münchner Landgericht eine empfindliche Schlappe eingesteckt. Die Tester dürfen nicht mehr behaupten, dass der Schokoladenhersteller Ritter Sport künstliche Aromen verwendet. Das letzte Wort ist damit allerdings noch nicht gesprochen
„Wir legen Berufung ein“, stellte Stiftungs-Sprecherin Heike van Laak umgehend klar. Es wäre die erste gerichtliche Niederlage der mächtigen Verbraucherschutzorganisation. Das Gericht verbot der Stiftung unter Androhung einer Strafe von 250.000 Euro die kritische Bewertung der Schokolade.
In einem Test von 26 Nussschokoladen im Dezember letzten Jahres beurteilten die Prüfer das Quadrat von Ritter als mangelhaft. Als Grund nannten sie eine falsche Kennzeichnung des verwendeten Aromas Piperonal. Die Tester gehen davon aus, dass es künstlich erzeugt wird und nicht wie angegeben auf natürliche Weise.
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Dagegen setzte sich das Unternehmen zur Wehr und beantragte erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen diese Behauptung. „Eine Verbrauchertäuschung liegt nicht vor“, betonte der Hersteller nach dem Urteil. Die Deklaration sei korrekt, das Aroma werde natürlich gewonnen. Die Wahrheitsfindung wird nicht einfach sein.
Der kleine Unterschied
Es geht um die Frage nach einem kleinen Unterschied in der Erzeugung des Aromastoffes. Ist Chemie im Spiel oder wird das Piperonal direkt aus einer Pflanze gewonnen? Der Produzent des Aromas ist die Firma Symrise aus Holzminden. Der weltweit agierende Konzern versichert, dass der Stoff den Vorgaben der Aromenverordnung entsprechend als natürlich gekennzeichnet werden darf.
„Wir haben verschiedene Herstellungsverfahren“, sagt Sprecher Bernhard Kott. Piperonal kommt unter anderem in Dill oder Pfeffer vor. Aber es lässt sich über einen Umweg auch aus dem Sassafrasbaum gewinnen. In diesem Fall wird normalerweise ein chemisches Verfahren eingesetzt. Dies wiederum könnte dazu führen, dass das Aroma nicht mehr die Anforderungen an die Verordnung erfüllt.
Gefährliche Behauptung
Das werden die Richter der nächsten Instanz in diesem Rechtsstreit klären müssen. Sollte Symrise ein biotechnisches Verfahren mit demselben Ergebnis beherrschen, wird es eng für die Warentester. Denn echte Beweise haben sie für ihre These nicht. Sie gehen nur davon aus, dass mit den bekannten Methoden die für eine Massenproduktion von Schokolade benötigten Mengen Piperonal nur künstlich erzeugt werden können.
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Eine mindestens riskante Argumentation, findet Frank Roselieb vom Institut für Krisenforschung an der Universität Kiel. „Hier wurde einfach behauptet, dass die von Ritter benötigte Menge Piperonal nicht auf natürlichem Wege erzeugt werden könne.“
Dies aber sei nicht richtig, meint Roselieb. „Dieser Hochmut hat mich überrascht.“ Dadurch erleide die Stiftung einen größeren Imageschaden als durch das Eingeständnis eines Testfehlers. Mit Ritter habe sich die Stiftung zudem einen falschen Gegner ausgesucht, das sei eine „grundsolide Firma mit einem Ökounternehmer an der Spitze“, sagt Roselieb.
Keine Klagewelle
An eine Klagewelle anderer Unternehmen gegen die Urteile der Stiftung nach dieser Niederlage glaubt Roselieb indes nicht. „Normalerweise werden die Tests vorher mit der Industrie abgestimmt und sehr genau durchgeführt. Gegen die Bewertung vorzugehen, dürfte kaum erfolgreich sein.“
Bei Ritter habe der Fall aber anders gelegen. Der Schoko-Produzent habe sich nicht gegen die schlechte Note gewehrt, sondern nur gegen die Behauptung, Inhaltsstoffe falsch anzugeben. Roselieb: „Hier lag die offene Flanke beim Test.“ Die Stiftung müsse nun ihre Testkriterien verbessern.